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Bundesregierung stimmt deutsch-französischem Wahlgüterstand zu

Angleichung im Familienrecht erleichtert binationalen Ehepaaren das rechtliche Zusammenleben – Deutschland und Frankreich als Vorreiter

Die Bundesregierung hat der Zeichnung des Staatsvertrags zum deutsch-französischen Wahlgüterstand zugestimmt. Hinter dem Begriff verbirgt sich eine deutsch-französische Initiative, die insbesondere Ehepaaren mit unterschiedlicher Nationalität bei der Wahl des Güterstandes eine interessante Alternative bietet. Beim Güterstand geht es darum, wie sich die Ehe rechtlich auf das Vermögen auswirkt. Während in Deutschland die Zugewinngemeinschaft in der Ehe der gesetzliche Normalfall ist, ist das in Frankreich die Errungenschaftsgemeinschaft: Errungenschaften während der Ehe werden zum gemeinsamen Vermögen. Diese unterschiedlichen Regelungen können in der Praxis an vielen Stellen zum Stolperstein werden, so zum Beispiel, wenn ein Grundstückskauf finanziert wird. Hier schafft der neue deutsch-französische Wahlgüterstand Abhilfe durch Angleichung. Er basiert auf der deutschen Zugewinngemeinschaft, berücksichtigt dabei aber französische Besonderheiten. Der neue Wahlgüterstand ist nicht nur für Deutsche und Franzosen anwendbar, sondern beispielsweise auch für Ehepaare anderer Nationalitäten, die in der Bundesrepublik oder Frankreich leben.

Die beiden Staaten nehmen eine Vorreiterrolle ein: Erstmals wird das Familienrecht zweier Staaten angeglichen. Angesichts der heutigen Lebenswirklichkeit ist das ein entscheidender Schritt, um zwischenmenschliche Beziehungen über Staatsgrenzen hinweg zu vereinfachen. Immerhin jeder zehnte Deutsche heiratet heute einen ausländischen Staatsangehörigen. In jedem Fall stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten sollen. Doch gerade die Angleichung im Familienrecht ist ein langer Prozess, der trotz vielfältiger Bemühungen noch nicht weit fortgeschritten ist. Mit der Initiative des Wahlgüterstands haben Deutschland und Frankreich einen wichtigen Schritt getan, der den Boden bereitet für weitere Vereinheitlichungen. Andere EU-Staaten etwa können sich der Vereinbarung anschließen. Das Pilotprojekt könnte so die Basis werden für weitere Harmonisierungen des Familienrechts zwischen Mitgliedsstaaten mit ähnlicher Rechtstradition.

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