Familienanwälte – Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

In jeder Beziehung. Informationen zu Ehe, Scheidung, Unterhalt

Herbsttagung vom 24. bis 26. November 2005 in Lübeck – eine Nachlese

Downloads:

Lösung des Falles „Der Erbefolgestreit nach der Scheidung“ (pdf)
Lösung des Falles „Die unerwartete Trennung“ (pdf)

„Vom Standesamt zum Staatsanwalt“ oder: „Der Tod des Bankkunden“

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht wagt einen Blick über den Zaun in andere Rechtsgebiete:

Herbsttagung und Mitgliederversammlung vom 24. bis 26. November 2005 in Lübeck
Auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht bildeten sich knapp 400 Teilnehmerinnen Teilnehmer in zahlreichen interessanten Veranstaltungen fort. Aber auch Literaturfreunde und politisch Interessierte kamen auf ihre Kosten. Die AG Familienrecht liegt mit knapp 6000 Mitgliedern an der Spitze aller Arbeitsgemeinschaften im DAV. Allein im vergangenen Jahr ist sie um mehr als 220 Mitglieder gewachsen.
Was geschieht, wenn der Bankkunde stirbt? Zunächst werden sämtliche Vermögenswerte, die sich bei der Bank befinden, gesperrt. Erst nach ihrer Legitimation haben die Erben alle Rechte, die der verstorbene Bankkunde hatte. Es vergeht oft viel Zeit, bis die Witwe sich legitimieren und damit über die Konten des Mannes verfügen kann. Wenn die Ehefrau bereits zu Lebzeiten des Mannes Vollmachten für die Konten erhalten hätte, wäre sie gar nicht erst in diese missliche Situation geraten. In zehn „Schnittstellenbazaren“ gaben Referenten Einblick in verschiedene Rechtsgebiete, die sich mit dem Familienrecht überschneiden – wie hier das Bank- und Kapitalmarktrecht. Zum Beispiel sind es im Strafrecht nicht nur Körperverletzung oder Unterhaltspflichtverletzung, denen die Mandanten zum Opfer fallen. Die Mandantin oder der Mandant könnte vielmehr selbst Straftaten begehen, wovor man sie bewahren sollte. Das dringt in manchen Fällen gar nicht ins Bewusstsein der Anwältinnen und Anwälte. Strafverteidiger Dr. Stefan König nannte den Straftatbestand der Personenstandsfälschung. Eine Frau unterschiebt einem Mann fälschlicherweise die Vaterschaft für ein Kind und kassiert danach jahrelang Unterhalt für das angeblich gemeinsame Kind. Das wird nach § 169 StGB immerhin mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet. In so einem Fall kommt auch eine Strafverfolgung wegen Betrugs in Frage, weil der Unterhaltsbetrag aufgrund dieser Täuschung gezahlt wurde. Hausfriedensbruch und Kindesentziehung sind Straftatbestände, die den Familienrechtlern ebenfalls geläufig sein sollten.

Eine angenehme Unterbrechung der intensiven Arbeit brachte die „Schnittstelle Literatur“. Der Literatur-wissenschaftler und Schriftsteller Dr. Thomas Klugkist, der wie Thomas Mann aus Lübeck stammt, hatte in seinem Festvortrag Thomas Manns spezielles Verhältnis zu Recht und Ordnung unter die Lupe genommen und mit ironischer Präzision vorgetragen, exklusiv für die Herbsttagung der AG Familienrecht.

Spannende Fälle wurden auch im Versicherungs- und Mietrecht erörtert, über Ausländerrecht, Mediation, Arbeitsrecht, Medizinrecht, Erb- und Sozialrecht in ihrem Zusammenhang mit dem Familienrecht wurde in den weiteren Veranstaltungen debattiert.

Gegenstand der „Aktuellen Stunde“ am Samstagmorgen war das brisante Thema: “Vereinfachte Scheidung ohne Anwalt?„ Unter dieser Fragestellung wurde lebhaft über den Referentenentwurf für ein neues Familienverfahrensrecht diskutiert. Der Entwurf sieht für Ehepartner ohne gemeinsame Kinder ein “vereinfachtes Ehescheidungsverfahren„ ohne Anwaltszwang vor, was vom Podium, aber auch aus dem Plenum heftig kritisiert wurde. “Der Anwaltszwang im familienrechtlichen Verfahren ist zum Schutz der Mandanten, nicht des Anwalts da„, sagte Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß aus Augsburg, Vorsitzende des Familienrechtsausschusses des DAV. “Die Paare stecken bei einer Scheidung in einer Krisensituation und überblicken die komplizierte rechtliche Lage nur unzureichend.„ Der Notar habe eine nur neutrale Funktion und dürfe nicht parteilich beraten. Außerdem verfüge nicht jeder Notar über die die nötigen familienrechtlichen Kenntnisse. “Durch eine schnelle Scheidung geraten gerade die wirtschaftlich schwächeren Partner in eine Situation, die ihre Existenz gefährden kann„, sagte Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek aus Berlin, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.

Die Mitgliederversammlung am Sonnabendmittag beschloss, dass die Arbeitsgemeinschaft fortan den Namen “Arbeitsgemeinschaft Familienrecht“ tragen soll. Mit der neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft Erbrecht will sie eng zusammenarbeiten. Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der AG Familienrecht, dankte den beiden aus dem GA ausscheidenden Erbrechtlern Dr. Hubertus Rohlfing und Dr. Andreas Frieser für die gute und fruchtbare Arbeit.

Anschließend wurde der Geschäftsführende Ausschuss der AG Familienrecht neu gewählt. Neu im GA sind RAin Eva Becker aus Berlin und RA Dr. Mathias Grandel aus Augsburg. Die übrigen Mitglieder des Ausschusses wurden in ihrem Amt bestätigt.

  
RAin Eva Becker,RA Mathias Grandel


Gruppenbild zum Abschied: RA Jörg Kleinwegener, RAin Angelika Rüstow, RAin Inge Saathoff, RA Dr. Andreas Frieser, RA Dr. Hubertus Rohlfing, RAin Ingeborg Rakete-Dombek, RAin Dr. Eva Niebergall-Walter, RA Fritz Weißenfels, RA Svend-Gunnar Kirmes (von links nach rechts)