Familienanwälte – Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

In jeder Beziehung. Informationen zu Ehe, Scheidung, Unterhalt

Herbsttagung und Mitgliederversammlung vom 27.-29. November 2008 in Potsdam

„Mein Geld – Dein Geld – Kein Geld“

Auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Potsdam vom 27. bis 29. November bildeten sich etwa 400 Anwältinnen und Anwälte fort. Vor allem die Reformen im Familienrecht standen zur Debatte, denn ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts gibt es noch viel Unsicherheit in der Beratung der Mandanten. Mit etwa 6.500 Mitgliedern ist die AG Familienrecht die größte aller Arbeitsgemeinschaften im DAV.

Alle Fotos: Andreas Burkhardt

Das neue Unterhaltsrecht

In ihrem Grußwort, das sie leider nicht persönlich übermitteln konnte, weil ihre Anwesenheit im Bundestag gefragt war, dankte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ganz besonders den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die bei der Gesetzgebung als Experten mitgewirkt hatten, für ihr großes ehrenamtliches Engagement.

Ministerialdirigent Gerrit Stein, Leiter der Abteilung I (Bürgerliches Recht) im Bundesjustizministerium, übermittelte das Grußwort von Justizministerin Brigitte Zypries

Die Reform des Unterhaltsrechts ist am 1.1.2008 in Kraft getreten. Wenn es nach Trennung und Scheidung um die Verteilung des Geldes geht, stehen die Kinder im ersten Rang, dann die die gemeinsamen Kinder betreuenden Mütter, wobei die nichtverheirateten mit den Ehefrauen gleichgestellt sind. Erst danach kommt die geschiedene Ehefrau, die keine Kinder mehr zu betreuen hat. Ihr Unterhalt kann sich nun auf den Ausgleich „ehebedingter Nachteile“ reduzieren.

Was sind eigentlich „ehebedingte Nachteile“

Ein Jahr Umgang mit dem neuen Recht hat viele Fragen aufgeworfen, einige beantwortet, aber viele offen gelassen. Das zeigte sich auch bei der prominent besetzten Podiumsdiskussion. Der Begriff „ehebedingte Nachteile“ kommt im neuen Gesetz gar nicht vor, sondern ist – so Rechtsanwältin Dr. Lore-Maria Peschel-Gutzeit, fachkundige Diskussionsleiterin – „eine Erfindung des Bundesgerichtshofs“.

Fritz Finke, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm, hält den Begriff für das momentan wichtigste Kriterium bei den gerichtlichen Entscheidungen, auch auf Amtsgerichtsebene. Bei Altehen mit einer Dauer von deutlich mehr als 25 Jahren sei dieser Nachteil aber nur schwer zu bestimmen, sagte Finke und nannte ein Beispiel. Eine Frau, ausgebildet als Lehrerin, nie im Beruf tätig gewesen, war mit ihrem Mann, einem Professor, in die USA gegangen. Nach 25 Jahren kehrten sie zurück und ließen sich scheiden. Jetzt arbeitet die Frau, die 1976 ihr Examen als Gymnasiallehrerin machte, im befristeten Arbeitsverhältnis an einer Realschule. Der Mann sieht keine „ehebedingten Nachteile“, sie arbeite schließlich als Lehrerin. Die Frau verdiente jedoch erheblich weniger, als sie als Gymnasiallehrerin verdienen könnte, und hatte kein durchgehendes Einkommen. Was wäre gewesen, wenn man sich die Ehe wegdenkt, und die Frau vor 25 Jahren ihre Karriere am Gymnasium begonnen hätte? Solch eine „hypothetische nachträgliche Schau auf den Ablauf eines beruflichen Werdegangs“ sei nach derart langer Zeit kaum möglich, meinte Finke. Deshalb endeten momentan viele Verfahren mit einem Vergleich, weil vor allem die Anwälte das Risiko eines falschen Urteils fürchteten.

Es gibt aber bereits wenige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg bezeichnete diese als „zum Teil reine finanztechnische und steuerrechtliche Mathematik“ und plädierte dafür, sich wieder auf die eigentlichen Fragen im Unterhaltsrecht zu konzentrieren und vor allem den Einzelfall nicht aus dem Blick zu verlieren.

Was sind die Grundlagen des neuen Unterhaltsrechts?

Ministerialdirigentin Dr. Birgit Grundmann aus dem Bundesjustizministerium – sie hat die Unterhaltsrechtsreform von Anfang bis Ende begleitet – versuchte noch einmal, das grundsätzliche Anliegen der Reform ins Bewusstsein zu rücken. Das sind: Die Stärkung des Kindeswohls, die Betonung des Grundsatzes der Eigenverantwortung, die Vereinfachung des Unterhaltsrechts und die Harmonisierung von Unterhalts-, Sozial- und Steuerrecht.

Wann (und wie lange) muss ein Ehepartner dem anderen, meist der Mann der Frau und den Kindern, Unterhalt zahlen? Dabei spielen die Dauer der Ehe, die Anzahl und das Alter der zu betreuenden Kinder, der Vertrauensschutz und die Rollenverteilung in der Ehe eine wichtige Rolle. MDgtn Grundmann plädierte dafür, wieder zu dieser ganzheitlichen Betrachtung der Einzelfälle zurückzukehren. Dies sei dem Gesetzgeber wichtig gewesen, der damit insbesondere vom starren Altersphasenmodell habe Abstand nehmen wollen.

Armut nach der Scheidung? Geldfragen im Familienrecht

Nicht nur im Unterhaltsrecht geht es immer wieder um Geld. „Besonders kompliziert wird es, wenn Geld fehlt. Es geht um den aktuellen Lebensunterhalt, die Aufteilung des Vermögens und der Rente“, sagte Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek zum Auftakt der Tagung. „Angesichts der bereits verwirklichten und der weiter bevorstehenden grundlegenden Reformen im Familienrecht beschäftigt sich unsere Tagung daher mit der familienrechtlichen Sicht auf das Geld und dem Kampf um dessen Verteilung." Den 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde ein kompaktes Programm mit namhaften Referenten aus der Anwaltschaft und mit Richtern der obersten Gerichte geboten. Auch über die noch in dieser Legislaturperiode bevorstehenden weiteren großen Reformen – die Fragen des Familienverfahrensrechts, des Versorgungsausgleichs und des Zugewinns betreffen – wurde gründlich informiert.

Scheidung auf französisch

Nach Polen, der Schweiz und England stand in diesem Jahr Frankreich auf dem Themenblock des Symposiums, das wie schon in den vergangenen Jahren der Herbstversammlung vorangestellt wurde. Dieser Blick über den Tellerrand des nationalen Rechts erfreut sich immer größerer Beliebtheit, zumal Europa immer enger zusammenwächst.


Héléne Poivey-Leclerc, Paris: Das Scheidungsverfahren in Frankreich, Gegenwart und Zukunft. Prof. Pierre Murat, Grenoble: Aktuelle Reformprojekte im französischen Familienrecht. Béatrice Weiss-Gout, Paris: Die soziale und rechtliche Stellung der Frauen in der französischen Familie. Moderation: RAin Eva Becker, Berlin.

Werkstatt BGH

Bevor die Tagung mit der Präsentation neuer Werbemaßnahmen der beauftragten Werbeagentur für die Marke der „Familienanwälte“ (www.familienanwaelte-dav.de) und mit der Mitgliederversammlung endete, erwartete die in Potsdam versammelten Familienanwältinnen und -anwälte ein ganz besonderer Höhepunkt: Die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, Dr. Meo-Micaela Hahne, berichtete aus der „Werkstatt BGH“. Angesichts der aktuellen Entscheidungen vor allem zum neuen Unterhaltsrecht, über deren Auslegung heftig gestritten wird, war das eine Stunde, die für die Tagungsteilnehmer sowohl klärenden als auch unterhaltsamen Charakter hatte.

Skript von Frau Dr. Hahne

Das Programm im Einzelnen können Sie hier herunterladen, dort können Sie auch mehr über die Referentinnen und Referenten erfahren

Versorgungsausgleich und Zugewinn – Was ist vor den Reformen zu beachten? RA Jörn Hauß, Duisburg Unternehmensbewertung – RA Bernd Kuckenburg, Hannover
Unser Geld – Gespräche mit Mandanten Dipl.-Psych, Dipl.-Soz. Ute Ulrich, Berlin und RAuN Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Versorgungsausgleich RiOLG München, Zivilsenate Augsburg, Michael Triebs, Augsburg Moderation: RAin Inge Saathoff, Oldenburg
Ausgewählte Probleme im Unterhaltsrecht RA Dr. Mathias Grandel, Augsburg Betreuungsunterhalt und Erwerbsobliegenheit RA Jochem Schausten, Krefeld
Probleme des übergegangenen Unterhalts – Überleitung und Vollstreckung – RA Michael Klatt, Oldenburg Ansprüche außerhalb des Güterrechts RA Dr. Walter Kogel, Aachen
Betriebsrenten und Strukturreform – Formen, Ermittlung, Bewertung Aktuarin DAV, IVS-geprüfte versicherungsmathematische Sachverständige für Altersversorgung Ute Hoenes, München Präsentation neuer Werbemaßnahmen der Kampagne "Familienanwälte – in jeder Beziehung" Marco Helas, Geschäftsführer der Agentur Heimrich & Hannot

Mitgliederversammlung

Die Tagung endete mit der Mitgliederversammlung.

Rechtsanwältin und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende des Geschäftsführenen Ausschusses, gibt den Geschäftsbericht ab. Rechtsanwalt Jörg Kleinwegener gibt seinen Bericht als Schatzmeister ab
RAin Dr. Eva Niebergall-Walter berichtet über die Arbeit der Regionalbeauftragten RAin Eva Becker berichtet über Auslandsaktivitäten
Applaus für ein gutes Team: Maja Hoffmann, Tobias Hopf, Anja Hoffmann von der DeutschenAnwaltakademie (hinten, von links nach rechts) RA Walter Hans-Walter Schmitz berichtet über seine Arbeit als Europa-Beauftragter
 

Der Geschäftsführende Ausschuss


RAin Eva Becker, RA Jochem Schausten, RAin Inge Saathoff, RA Jörg Kleinwegener (Schatzmeister), RAinuN'in Ingeborg Rakete-Dombek (Vorsitzende), RAin Angelika Rüstow (Geschäftsführerin), RAin Dr. Niebergall-Walter, RA Svend-Gunnar Kirmes, RA Dr. Mathias Grandel (von links nach rechts).

Neue und alte Begegnungen, Gespräche, Verabredungen, Meinungs- und Ideenaustausch in Potsdam

RAuN Bernhard Dombek, Kammergerichtspräs. Monika Nöhre RAuN Wolfgang Schwackenberg, RAin Margrit Diwell, Präs.VerfGH Berlin
RA Fritz Weißenfels, RAin Eva Becker RA Jörg Kleinwegener, RiAG Dr. Wolfram Viefhues, RiAG Dr. Martin Menne
RAin Ines Uphoff, RAin Tina von Kiedrowski, RAin Karola Witte, RA Andrea Woelke RA Jochem Schausten, RA Jörg Kleinwegener
RAin Eva Becker, RAin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit Kölner Runde: RAin Pia Tybussek, RAin Marion Koene, RA Henrich J. Potthast
RAin Dr. Ingrid Groß, RA Svend-Gunnar Kirmes RA Dr. Mathias Grandel, Vors. RiOLG Fritz Finke
RAinuN'in Jutta Bruhn, RAuN Wolfgang Schwackenberg, RAuN Holger Gieseler RAinuN'in Jutta Bruhn, RA Henrich J. Potthast, RAuN Arnulf Schmidt
RA Klaus Schnitzler, RiOLG München Dr. Isabell Götz, stellv. Vors. DFGT, RA Svend-Gunnar Kirmes RAin Angelika Rüstow, RA Dr. Heinz-Willi Kamps
RiOLG a.D. Dr. Werner Gutdeutsch Prof. Dr. Andrea Büchler, Universität Zürich, z.Zt. Wissenschaftskolleg Berlin, RAin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Im Potsdamer Rathaus Empfang des Oberbürgermeisters Jann Jakobs Oberbürgermeister Jann Jakobs, RAinuN'in Ingeborg Rakete-Dombek
Vors. Ri BGH Dr. Meo-Micaela Hahne, RA Svend-Gunnar Kirmes RAin Dr. Ingrid Groß, RA Henrich J. Potthast
RAin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, RiOLG München Dr. Isabell Götz, stellv. Vors. DFGT RA Dr. Mathias Grandel, RAin Inge Saathoff
RA Klaus Schnitzler, RAuN Holger Gieseler RAin Sima Kretzschmar, RAin Katherina Türk, RAin Manja Geißler
Maja Hoffmann, Anja Hoffmann, Tobias Hopf – das gute Team von der DeutschenAnwaltAkademie RA Svend-Gunnar Kirmes, RAin Margrit Diwell, Präs.VerfGH Berlin
RA Hans-Walter Schmitz, RAin Dr. Ingrid Groß RA Dietmar Stocker, Dipl.-Psych, Dipl.-Soz. Ute Ulrich

Die nächste Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht findet 2009 in Bamberg statt. Auf Wiedersehen!

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