Newsletter 05-09
BMJ: Broschüre über Eherecht im Internet veröffentlicht
Das Bundesministerium der Justiz hat einen ersten Überblick über wichtige Fragen rund um das Eherecht in einer Broschüre veröffentlicht, die im Internet heruntergeladen werden kann. Es geht um Rechtsfragen der ehelichen Lebensgemeinschaft und Fragen im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Auswirkungen der Ehe. Eine kurze Darstellung des Scheidungs-? und Scheidungsfolgenrechts unter Berücksichtigung des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechts und Informationen zum Versorgungsausgleich sind ebenfalls enthalten. Nicht behandelt werden Fragen des Kindschaftsrechts; hierzu hat das Bundesministerium der Justiz eine eigene Broschüre veröffentlicht.
Bundestag: Reform des Güterrechts
Der Regierungsentwurf zur Reform des Güterrechts (Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts) liegt derzeit zur Beratung im Rechtsausschuss. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz ebenfalls zum 1. September 2009 In Kraft tritt. Möglicherweise werden einige wesentliche Kritikpunkte noch beachtet und entsprechende Änderungen in den Regierungsentwurf aufgenommen werden. Die endgültigen Formulierungen liegen jedoch noch nicht vor. Nach abschließender Beratung im Rechtsausschuss – wahrscheinlich noch im Monat Mai – soll die 2. und 3. Lesung noch vor der Sommerpause im Bundestag stattfinden. Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Bundesgesetzblatt: Neuregelung des Versorgungsausgleichs verkündet
Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) ist am 3.April 2009 im Bundesgesetzblatt I 2009, S. 700ff verkündet worden.
Durch die Strukturreform werden das materielle Recht und das Verfahrensrecht des Versorgungsausgleichs neu geregelt. Künftig wird jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht gesondert im jeweiligen Versorgungssystem zwischen den Ehegatten geteilt. Das Gesetz tritt am 1. September 2009 in Kraft.
Internetseite der AG Familienrecht, BMJ-Informationen, BMJ-Pressemitteilung
Bundestag: Änderung des Rechtsanwaltsvergügungsgesetzes beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 23. April in 2. und 3. Lesung eine für Rechtsanwälte und Gerichte bedeutsame Änderung des anwaltlichen Vergütungsrechts beschlossen.
Mit dem neuen § 15a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, siehe die Gesetzentwürfe BT-?Drs. 16/11385 und BT-Dr 16/12717) beseitigt der Gesetzgeber die Nachteile, die der Anwaltschaft aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr aufgetreten sind.
BMJ-Pressemitteilung
Bundestag: "Ombudsstelle" für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" beschlossen. So können künftig Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten beigelegt werden, ohne die Gerichte anrufen zu müssen. Anders als bei den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern darf die Person des Schlichters nicht aus den Reihen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommen. Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem Vorbild anderer erfolgreicher "Ombudsstellen" wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden. Das Gesetz soll zum 1. September 2009 in Kraft treten. BMJ-Pressemitteilung
EuGH: Inobhutnahme und Unterbringung von Kindern
In einem Verfahren, das ein finnisches dem EuGHGericht vorgelegt hat, wurden Kinder einer zuvor in Schweden ansässigen Familie in Finnland in sofortige Obhut genommen und in einer Pflegefamilie untergebracht. Eltern und Kinder befanden sich seit mehreren Monaten in Finnland, wohnten auf Campingplätzen. Die Kinder gingen nicht zur Schule. Die behördliche Anordnung der Inobhutnahme und Unterbringung von Kindern außerhalb der eigenen Familie fällt unter den Begriff „Zivilsachen“ und in den Anwendungsbereich der Brüssel II-Verordnung (2201/2003/EG).
Az C-523/07, Urteil vom 2. April 2009 (s. EiÜ Nr. 13/09 und Nr. 5/09).
BVerfG: Einstweilige Anordnung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
Im Streitfall kann das Bundesverfassungsgericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung regeln, wenn dies zur Abwehr schwer wiegender Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Das Gericht ordnete an, dass ein Kind bis zur Entscheidung in der Hauptsache bei der Mutter bleibt, obwohl das OLG das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater übertragen hat.
Az 1 BrR 142/09, Beschluss vom 11. Februar 2009
BGH: Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts
Die erste Entscheidung zum Thema „nachehelicher Betreuungsunterhalt“ nach dem neuen Unterhaltsrecht (§ 1570 BGB) (s. Newsletter Nr. 4/09) ist jetzt im Internet veröffentlicht.
Az XII ZR 74/08, Urteil vom 18. März 2009, beim BGH unter Entscheidungen,
BGH-Pressemitteilung
BGH: Freistellungsversprechen und Begrenzung des Kindesunterhalts
Wenn Eltern die Begrenzung des Kindesunterhalts vereinbaren, ist diese nicht wirksam, weil die Kinder nicht beteiligt sind. Auch wenn die Mutter weiß, dass diese Vereinbarung dazu führt, dass der gesetzliche Rahmen des Kindesunterhalts nicht ausgeschöpft wird, kann aus einer solchen Vereinbarung nicht ohne weiteres auf ein – konkludentes – Freistellungsversprechen geschlossen werden.
Az XII ZR 18/08, Urteil vom 4. März 2009, beim BGH unter Entscheidungen
BGH: Unterhaltsberechtigter Student – Wohnung am Studienort
Ein Student, der im Haushalt eines Elternteils lebt, kann im Verhältnis zu dem anderen, auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteil darauf verwiesen werden, am Studienort zu wohnen. Das kommt in Betracht, wenn hohe Fahrtkosten zum Studienort anfallen. Außerdem dürfen dem Interesse, die Unterhaltsbelastung in Grenzen zu halten, keine wichtigen Gründe gegenüberstehen, die gegen einen Umzug des Studenten sprechen könnten.
Der Senat legt dar, wie die anteilige Haftung von Eltern für den Unterhalt eines volljährigen Kindes berechnet wird, wenn ein Elternteil seinem Ehegatten Unterhalt schuldet. Die für ein minderjähriges Kind gezahlte Halbwaisenrente ist auf seinen Barunterhaltsanspruch gegen den Elternteil, bei dem es lebt, nur zur Hälfte anzurechnen (im Anschluss an Senatsurteil vom 17.09.1980 - IVb ZR 552/80, FamRZ 1980, 1109, 1111). Unterhaltsrechtlich anzuerkennende berufsbedingte Aufwendungen können nicht ohne nähere Prüfung mit den steuerlich anerkannten Werbungskosten gleichgesetzt werden.
Az XII ZR 54/06, Urteil vom 21.1.2009, beim BGH unter Entscheidungen
BGH: Kindergartenbeiträge und Unterhaltstabellen
Kindergartenbeiträge und vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeiträgen, die in den Tabellen ausgewiesen sind, nicht enthalten. Das ist unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts. Das gilt sowohl für die Zeit vor dem 31. Dezember 2007 als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2007 am 1. Januar 2008 (Aufgabe der Senatsurteile vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 886 und vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154). Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind dagegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.
Az.: XII ZR 65/07, Urteil vom 26.11.2008, beim BGH unter Entscheidungen
OLG Brandenburg: Bloßer Hinweis auf eine Erkrankung reicht nicht aus
Wer sich im Unterhaltsprozess darauf beruft, krankheitsbedingt einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen zu können, muss Art und Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Leiden darlegen. Der bloße Hinweis auf eine Erkrankung lässt weder erkennen, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehen, noch inwieweit sich diese auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Aus dem Vortrag muss sich auch ergeben, auf welchen Zeitpunkt sich die Behauptung bezieht, nicht mehr erwerbsfähig zu sein.
Az 10 UF 92/08 Urteil vom 24.3.2009
OLG Koblenz: Befristung des Unterhaltsanspruchs nach §1615l II BGB
Eine Befristung des Unterhaltsanspruchs nach §1615l II BGB vor der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung eine hinreichend sichere Prognose für die Annahme besteht, dass die Billigkeitsvoraussetzungen für einen verlängerten Anspruch nach § 1615l II 4 BGB vorliegen.
Wegen der Anknüpfung an das frühere Einkommen der Mutter kann der Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB den Anspruch der verheirateten Mutter auf Zahlung von Betreuungsunterhalt übersteigen.
Az 9 UF 596/08, Urteil vom 18.3.2009
OLG Brandenburg: Mangelnde Kooperationsbereitschaft
Grundsätzlich besteht der Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge. Wenn die Eltern jedoch objektiv nicht kooperationsfähig oder subjektiv nicht kooperationsbereit sind, kann davon abgewichen werden. Beanspruchen die Eltern die elterliche Sorge jeweils für sich, deutet dies auf mangelnde Kooperationsbereitschaft hin. Im vorliegenden Fall führt die nach § 1671 II Nr. 2 BGB vorzunehmende Kindeswohlprüfung dazu, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein zu übertragen ist.
Az 10 UF 204/08, Beschluss vom 9.3.2009
OLG Düsseldorf: Quotenunterhalt und konkrete Bedarfsberechnung
Sofern ein Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch ausdrücklich auf die «Sättigungsgrenze» für den Quotenunterhalt beschränkt, kann er nicht zusätzlich eine weitere Unterhaltsposition geltend machen, die im Rahmen einer konkreten Bedarfsbemessung zu berücksichtigen wäre. Wird das erste Kind der Parteien erst nach längerer Ehedauer (hier ca. 14 Jahre) geboren und tritt für die Ehefrau nach der Geburt eines weiteren Kindes erst mit knapp 50 Jahren eine Erwerbsobliegenheit ein, kommt keine Beschränkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach § 1578b BGB in Betracht.
Az 8 UF 113/08, Urteil vom 14.1.2009
KG: Zusätzliche Altersvorsorge im Mangelfall
Wenn ein Unterhaltsschuldner den Regelunterhalt von minderjährigen Kindern nicht leisten kann, ist er dennoch berechtigt, über seine primäre Altersversorgung hinaus eine zusätzliche Altersvorsorge in Form einer betrieblichen Direktversicherung zu betreiben.
Az 16 UF 189/07, Urteil vom 31.7.2008
Zeitschrift Forum Familienrecht
Im Mai-Heft erscheint der erste Teil des Aufsatzes von Vors.RiBGH Meo-Micaela Hahne: „Aus der aktuellen Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zum Unterhalt zwischen Ehegatten“, der zweite Teil folgt im Juni-Heft. Weitere Aufsätze von Heinrich Schürmann, Vors. Ri OLG Oldenburg: „Existenzminimum – was nun?“, von RA Guido Rasche, Münster: „Beschleunigte Kindschaftssachen – Das Vorranggebot des FamFG“ und von RA Dr. Walter Kogel, Aachen: „Das selbständige Beweissicherungsverfahren im Güterrecht – ein Königsweg?“
http://www.forum-familienrecht.de/neu/startseite.php
Termine
Letzter Hinweis für Kurzentschlossene: Der 60. Deutsche Anwaltstag in Braunschweig vom 21. bis 23. Mai 2009 steht unter dem Motto: „60 Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat gestalten“. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht befasst sich in ihrer Veranstaltung mit drei Themen (Fachprogramm S. 13-14, gedrucktes Programm S. 32-33):
1. Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten und die Rechtsprechung des BGH zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen, Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller, Vors. Richter am OLG Karlsruhe, Vors. des Familiengerichtstages.
2. Die Rechtsprechung des BVerfG und seine Bedeutung für die Entwicklung des Familienrechts, Referent: Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab, Regensburg.
3. Europäisierung des Familienrechts, Referent: Mallory Völker, Richter am Amtsgericht (Familiengericht), Saarbrücken.
Moderation: Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel, Augsburg.
(14:00 bis 17:30 Uhr in der Stadthalle Braunschweig, Congress Saal.) Im Anschluss an die Veranstaltung lädt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zum traditionellen Empfang ein.
SommerIntensiv in Saas Fee, 30. August bis 5. September 2009. Themen: Über den neuen und alten Versorgungsausgleich referieren RA Klaus Weil und Arndt Voucko-Glockner; über aktuelle Entwicklungen im Familienrecht mit dem Schwerpunkt Unterhaltsrecht referiert RiBGH Dr. Frank Klinkhammer. (Programm)
Seminare der AG Familienrecht im DAV in allen OLG-Bezirken, organisiert von der conventionspartners GmbH, finden Sie auf unserer Internet-Seite, wo Sie sich auch online anmelden können. Im vielfältigen Angebot finden Sie auch die Seminarserie zur „Aktuellen OLG-Rechtsprechung im Familienrecht“.
conventionpartners GmbH, Tel. 0228 - 35 00 441 Fax: 0228 - 35 00 450
e-mail: info@cp-bonn.de
Internationale Tagung an der Universität Cambridge vom 26. bis 27. Juni 2009: Marital Agreements and Private Autonomy in a Comparative Perspective. The legal status of pre-nuptial, post-nuptial and separation agreements in:
Australia–Austria–Belgium–England–France–Germany–The Netherlands–Scotland–Singapore–Spain–Sweden–USA. Principal Investigator: Dr Jens M. Scherpe, University of Cambridge.
Vorankündigung: 5. Weltkongress für Familienrecht und Kinderrechte vom 23. bis 26. August 2009 in Halifax, Kanada. Nähere Informationen unter www.lawrights.asn.au .
