Newsletter 10-09
In eigener Sache: Neuerungen auf der Internetseite der Familienanwälte
Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben jetzt die Möglichkeit, sich in wenigen Schritten mit einem ausführlichen Profil auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Website zu präsentieren. So wird die Anwaltssuche auf der Website umfangreich aufgewertet. Die potentiellen Mandanten erhalten auf diesem Weg künftig noch mehr Informationen über die jeweilige Anwältin oder den jeweiligen Anwalt. Neben den bereits vorhandenen Informationen wie Anschrift und Kontaktdaten können Sie jetzt zum Beispiel dem Profil Ihr Bild hinzufügen. Außerdem bieten verschiedene weitere Felder Platz für zusätzliche Informationen bieten. Dazu gehören beispielsweise die Punkte "Über mich", "Werdegang", "Mitgliedschaften", "Veröffentlichungen", etc.
Sämtliche Informationen können Sie jederzeit selbst über die im Mitgliederbereich geschaffene Eingabemaske pflegen. Loggen Sie sich mit Ihren Anmeldedaten in den Mitgliederbereich ein und wählen Sie auf der linken Seite den Menüpunkt "Meine Daten". Dort finden sie Eingabefelder für alle Punkte, die in Ihrem Profil zu sehen sein sollen. Hier finden Sie auch einen Link zu Ihrem aktuellen Profil, so dass Sie Ihre Änderungen jederzeit überprüfen können. Einige Informationen, beispielsweise Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten oder die Rechtsgebiete, werden aus der Mitgliedsverwaltung des Deutschen Anwaltvereins übernommen. Diese können Sie nur über die DAV-Online-Plattform ändern; einen entsprechenden Link finden Sie aber auch unter dem Menüpunkt "Meine Daten".
Als besonderen Service für die interessierten Besucher können Sie einen Rückruf anbieten. Der potentielle Mandant trägt seine Telefonnummer und seinen Namen in ein vorbereitetes Formular ein. Schickt der Mandant dieses Formular ab, erhalten Sie eine entsprechende E-Mail, aus der sich der Name und die Rückrufnummer ergeben. Wenn Sie diesen Service anbieten wollen, brauchen Sie die entsprechende Option nur anzuhaken.
Familiengerichtstag in Brühl
Vom 16. bis 19. September fand der 18. Familiengerichtstag in Brühl statt. 24 Arbeitskreise in interdisziplinärer Zusammensetzung haben sich mit aktuellen Themen aus dem Familienrecht befasst und dabei zahlreiche Empfehlungen an Gesetzgeber und Rechtsprechung erarbeitet. Die Thesen der 24 Arbeitskreise stehen bereits zur Verfügung.
BVerfG: Wechselmodell und Sorgerecht für die Mutter
Bei der Prüfung, ob die Auflösung der elterlichen Sorge zum Wohl der Kinder erforderlich ist und das Sorgerecht der Mutter übertragen werden soll, darf nicht nur auf das Konfliktverhalten der Eltern und die Persönlichkeit des Beschwerdeführers abgestellt werden. Vielmehr muss auch das Ergebnis des Sachverständigengutachtens, die tatsächliche Betreuungs- und Lebenssituation der Kinder und deren bekundeter Wille auf Fortbestand der bestehenden Betreuungs- und Lebenssituation hinreichend berücksichtigt werden.
Az 1 BvR 1868/08, Beschluss vom 30.6.2009.
BGH: Verstoß gegen ordre public bei Vaterschaftsfeststellung
Ein ausländisches Gericht hat in einem Statusverfahren die Vaterschaft nur gestützt auf die Aussage einer Zeugin vom Hörensagen festgestellt, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der Antragsgegner hatte jeden geschlechtlichen Verkehr mit der Mutter geleugnet und angeboten, an der Erstellung eines von ihm angeregten Vaterschaftsgutachtens mitzuwirken. Diese Entscheidung kann wegen eines Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 9. April 1986 - IVb ZR 28/85 - FamRZ 1986, 665, 667 und vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490, 491 f.).
Das ausländische Gericht hat neben der Vaterschaftsfeststellung zugleich eine Unterhaltspflicht ausgesprochen. Die Entscheidung ist wegen dieses Verstoßes gegen den verfahrensrechtlichen ordre public nicht in der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar zu erklären (im Anschluss an BGHZ 64, 19, 22 = FamRZ 1975, 273, 274 und das Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - XII ZR 163/05 - FamRZ 2007, 717).
Az XII ZB 169/07, Beschluss vom 26.08.2009, beim BGH unter Entscheidungen.
BGH: Beendigung der Betriebszugehörigkeit durch Vorruhestand
Ein dem Versorgungsausgleich unterliegendes Anrecht ist grundsätzlich nur dann innerhalb der Ehezeit begründet worden, wenn der für seine Entstehung erforderliche Akt innerhalb dieses Zeitraums erfolgt ist.
Für die Beendigung der Betriebszugehörigkeit im Sinne von § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 lit. b BGB ist auf das tatsächliche Ausscheiden aus dem Unternehmen abzustellen. Ist der Inhaber eines betrieblichen Rentenanrechts durch eine Vorruhestandsregelung aus dem Betrieb ausgeschieden, ist die Zeit zwischen dem Ausscheiden und dem Erreichen der Altersgrenze nicht als gleichgestellte Zeit bei der Ermittlung des Ehezeitanteils zu berücksichtigen (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 5. November 2008 - XII ZB 181/05 - FamRZ 2009, 296 ff.).
Az XII ZB 137/07, Beschluss vom 24.06.2009, beim BGH unter Entscheidungen.
BGH: Ehezeitanteil beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
Bei der zeitratierlichen Ermittlung des Ehezeitanteils eines betrieblichen Anrechts beeinflusst eine Teilzeitbeschäftigung des Versorgungsberechtigten die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit grundsätzlich nicht.
Im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sind Änderungen der Regelung, die für ein auszugleichendes Anrecht maßgebend ist, (z.B. Gesetz, Satzung oder Versorgungsordnung) beachtlich, wenn sie auf das Ehezeitende zurückwirken und eine allgemeine, nicht auf individuellen Umständen beruhende Wertänderung des Ehezeitanteils zur Folge haben (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 14. Juni 2009 - XII ZB 137/07 - zur Veröffentlichung bestimmt).
Beruht die Wertänderung eines schuldrechtlich auszugleichenden Anrechts nicht auf einer allgemeinen Anpassung bzw. auf einer überindividuellen, auf das Ehezeitende rückwirkenden Änderung der Versorgungsregelung, sondern auf einer besseren Einstufung des Versorgungsberechtigten im bestehenden Gehaltsgefüge, bleibt wegen des Grundsatzes des ehezeitbezogenen Erwerbs die Gehaltsstufe maßgeblich, die bei Ehezeitende erreicht wurde.
Az XII ZB 160/07, Beschluss vom 24.6.2009, beim BGH unter Entscheidungen.
OLG Brandenburg: Wegnahme eines 13jährigen Jungen von der Mutter
Kann oder will eine alleinerziehende Mutter nicht ihrer Erziehungsverantwortung gegenüber ihrem auffälligen und gewaltbereiten 13jährigen Sohn nachkommen, wird ihr das elterliche Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen. Der zuständige Gerichtsvollzieher wird ermächtigt und beauftragt, zum Zwecke der Vollstreckung der Herausgabeanordnung das Kind der Kindesmutter wegzunehmen und zur Durchsetzung dieser Anordnung auch Gewalt zu gebrauchen, um den Widerstand der Kindesmutter zu überwinden und ihre Wohnung zu durchsuchen. Auch darf er die Polizei zu seiner Unterstützung hinzuzuziehen.
Az 9 UF 20/09, Beschluss vom 17.9.3009.
OLG Brandenburg: Voraussetzung für die Beschränkung des Umgangsrechts
Die Kindesmutter hat eine verfestigte ablehnende Haltung gegenüber dem Vater und lässt deswegen einen unbeobachteten Umgang, der ihrem unmittelbaren Einfluss entzogen ist, nicht zu. Wenn daran der Umgang scheitert und weniger an der Weigerungshaltung des Kindes, dann ist für eine Beschränkung oder gar den vollständigen Ausschluss des Umgangsrechts des Vaters kein Raum.
Az 9 UF 102/08, Beschluss vom 29.6.2009.
OLG Oldenburg: Aufstockungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft
Wenn die Parteien in ihrer Ehe Gütergemeinschaft vereinbart hatten, können trotzdem die beiderseits erzielten bzw. erzielbaren Einkünfte in die Unterhaltsberechnung eingestellt werden. Die gesetzlichen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt gelten unabhängig vom früheren Güterstand, in dem die Parteien lebten. Auch wenn eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde, bestimmt der Unterhalt sich nach den allgemeinen Regeln.
Az 13 UF 52/09, Urteil vom 13.7.2009
OLG Thüringen: Trennungsunterhalt vom kinderbetreuenden Ehegatten
Nach der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass das Einkommen aus Vollzeittätigkeit eines Ehegatten, der ein sieben Jahre altes Kind betreut, überobligatorisch ist. Allerdings sind die Kinderbetreuungskosen abzugsfähig, die zur Ausübung einer Berufstätigkeit
erforderlich sind und in angemessenem Rahmen geltend gemacht werden.
Az 1 UF 424/08, Beschluss vom 8.6.2009 (bitte Az in Suchmaske eingeben)
OLG Hamm: Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Elternteil
Sind beide Kindeseltern nicht in der Lage, sich darüber zu einigen, bei welchem Elternteil das Kind seinen zukünftigen Lebensmittelpunkt haben soll, so ist das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auf denjenigen von ihnen zu übertragen, der zur Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts besser geeignet ist. Dabei ist auch der geäußerte Wille des Kindes zu berücksichtigen.
Az 2 UF 63/09, Beschluss vom 14.5.2009
Zeitschrift Forum Familienrecht
Im Oktober erscheint Heft 10 mit einem Editorial von Rechtsanwältin Inge Saathoff: Einladung zur Herbsttagung. Außerdem Aufsätze von Rechtsanwalt Dr. Walter Kogel, Aachen: „Die Finanzkrise – Zugleich der familienrechtliche GAU für den Zugewinnausgleichspflichtigen?“, von Dr. Hans-Ulrich Maurer, Vors.RiOLG Stuttgart: „Fremdbetreuungskosten“ und von Harald Vogel, Aufsichtsführender RiFG Berlin: „Ehesachen (und Lebenspartnerschaftssachen) in erster Instanz nach dem FamFG“.
http://www.forum-familienrecht.de/neu/startseite.php
Termine
Die diesjährige Herbsttagung und Mitgliederversammlung findet vom 26. bis 28. November 2009 in Bamberg statt; Überschrift: „Der Reformgipfel“. Der Tagung ist wie immer ein Symposium zum Familienrecht anderer europäischer Länder vorangestellt, diesmal geht es um Griechenland. Im Anschluss zwei interessante Vorträge: Zwischen Idealvorstellungen und Realität. Wie viel Moral, Geld und Erfolgserlebnisse braucht der glückliche Familienanwalt – Entscheidungsprozesse bei Familienanwälten aus rechtspsychologischer Sicht von Dr. phil. Revital Ludewig, Psychologin FSP, Universität St. Gallen, St. Gallen, und Privatautonomie im Familienrecht von Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Universität zu Köln, Köln. Die Aktuelle Stunde diesmal zum Thema „Unterhaltsrecht – Von der Billigkeit zur Beliebigkeit?“ Ein Streitgespräch zwischen Vors.RiOLG Stuttgart Dr. Hans-Ulrich Maurer, Stuttgart und RiBGH Dr. Frank Klinkhammer, Karlsruhe. Das weitere, umfangreiche Programm ist auf unserer Internetseite veröffentlicht.
5. Hannoveraner ZPO-Symposion: „Familienstreit – Soft: Wie geht das?“ Das FamFG kritisch durchleuchtet von Wissenschaft und Praxis. Veranstaltung am 7. November 2009. Um Anmeldung wird bis zum 10. Oktober 2009 gebeten.
Seminare der AG Familienrecht im DAV in allen OLG-Bezirken, organisiert von der conventionspartners GmbH, finden Sie auf unserer Internet-Seite, wo Sie sich auch online anmelden können. Im vielfältigen Angebot finden Sie unter anderem die Seminarserie zur „Aktuellen OLG-Rechtsprechung im Familienrecht“.
conventionpartners GmbH, e-mail: info@cp-bonn.de
Achtung: Die conventionspartners GmbH hat ab dem 1. August 2009 eine neue Adresse und neue Telefon-Nummern: Reichenberger str. 38 a, 53604 Bad Honnef
Tel.: 02224 988 50-0 und Fax: 02224 9 88 50-50.
