Newsletter 12-09
Herbsttagung in Bamberg
Vom 26. bis 28. November kamen auch in diesem Jahr zahlreiche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Bamberg zusammen. Über Einzelheiten der erfolgreichen Konferenz wird demnächst in der Zeitschrift Forum Familienrecht und im Anwaltsblatt berichtet. Eine Nachlese gibt es dann auch, wie schon in den vergangenen Jahren, auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.
Mitgliederversammlung wählt neuen Geschäftsführenden Ausschuss
Am 28. November 2009 fand in Bamberg im Anschluss an die Herbsttagung die diesjährige Mitgliederversammlung statt. Die Vorsitzende Ingeborg Rakete-Dombek verabschiedete dabei die langjährige Regionalbeauftragte von Bremen, Rechtsanwältin Marianne Strahmann. Der Dank der Mitgliederversammlung galt auch der ausscheidenden Regionalbeauftragten von Zweibrücken, Rechtsanwältin Gisela Koziczinski, und dem Europabeauftragten, Hans-Walter Schmitz. Im Anschluss daran gab es "Standing Ovations" für den ebenfalls ausscheidenden Schatzmeister, Rechtsanwalt Jörg Kleinwegener, der 10 Jahre lang die Geschicke der Arbeitsgemeinschaft maßgeblich geprägt und gestaltet hat. Die während vieler Jahre von allen erbrachten ehrenamtlichen Leistungen und ihre erfolgreiche Tätigkeit für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht wurden hierbei ausführlich gewürdigt.
Im Anschluss an diese emotionalen Momente wählten die Mitglieder den neuen Geschäftsführenden Ausschuss. Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek wurde wiedergewählt und anschließend auch als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bestätigt. Ebenfalls bestätigt wurden die bisherigen Ausschussmitglieder Eva Becker, Dr. Mathias Grandel, Dr. Eva Niebergall-Walter, Inge Saathoff und Jochem Schausten. Der aus Marburg stammende Kollege Rechtsanwalt Klaus Weil wurde neu in den Ausschuss gewählt.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Unverheiratete Väter haben in Deutschland keine Chance auf das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, wenn die Mutter dies nicht will. Das Urteil aus Straßburg hat diese Rechtslage nun gekippt: Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter festgeschrieben. Durch eine klare Entscheidung könne ständiger Streit der Eltern vermieden werden. Doch die Verfassungsrichter forderten gleichzeitig den Gesetzgeber auf, diesen Zustand zu überprüfen.
In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern gilt in der Regel das gemeinsame Sorgerecht.
Beschwerde-Nr. 22028/04, Urteil (nur in englischer Fassung) vom 3.12.2009, Pressemitteilung des Kanzlers.
BMJ: Neue Staatssekretärin
Der neuen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger steht jetzt auch eine neue Staatssekretärin zur Seite. Am 4. November hat Dr. Birgit Grundmann das Amt übernommen. Seit 1993 arbeitet sie im Justizministerium in verschiedenen Funktionen. Als Referatsleiterin war sie u. a. zuständig für Mietrechts- und Unterhaltsrechtsreform. Seit Sommer 2005 leitete sie die für das Familien- und Erbrecht sowie die zivilrechtliche Zusammenarbeit in Europa zuständige Unterabteilung. Sie löst Lutz Diwell ab, der seit Dezember 2005 Staatssekretär war und von Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit einer langen Rede verabschiedet wurde. Neuer Parlamentarischer Staatssekretär ist bereits seit Oktober Max Stadler.
BVerfG: Streitwertfestsetzung und Willkürverbot
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, ist in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt worden. Die Begründungen der Fachgerichte machen die Festsetzung des Streitwerts auf 3.000 € nicht nachvollziehbar und verstoßen gegen das Willkürverbot. Tragfähige Erwägungen für diese Wertfestsetzung lassen sich weder dem Beschluss des Amtsgerichts (Jever) noch der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts (Oldenburg) entnehmen. Nachvollziehbare Gründe für die angegriffene Streitwertfestsetzung sind auch den Umständen nach nicht erkennbar. Die Beschlüsse werden aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Jever zurückverwiesen.
Az 1 BvR 735/09, Urteil vom 12.10.2009.
BGH: Gleichbehandlung von erster und zweiter Ehe in Unterhaltsfragen
Der geschiedene Ehemann kann die Herabsetzung des Unterhalts für die geschiedene Ehefrau verlangen, wenn er wieder geheiratet hat und nunmehr auch seiner neuen Ehefrau unterhaltspflichtig ist. In welchem Umfang das sein soll, bestimmt sich allerdings nicht nach der frei wählbaren Rollenverteilung innerhalb der neuen Ehe, sondern wird nach den strengeren Maßstäben bemessen, die auch für geschiedene Ehegatten gelten. Im Rahmen der Unterhaltsberechnung hat der Bundesgerichtshof nicht akzeptiert, dass die neue – anders als die geschiedene Ehefrau – nicht erwerbstätig ist. Daher sei die Erwerbsobliegenheit der neuen Ehefrau zum Zwecke der Gleichbehandlung so zu ermitteln, als wäre die neue Ehe ebenfalls geschieden.
Az XII ZR 65/09, Urteil vom 18.11.2009, demnächst beim BGH unter Entscheidungen, BGH-Presseerklärung.
OLG Dresden: Keine Unterhaltsbefristung nach langjähriger Hausfrauenehe
Nach 32 Jahren Ehe wurde das Paar geschieden. Sie einigten sich im Rahmen der Scheidung darauf, dass der Mann einen nachehelichen Unterhalt, Krankenvorsorgeunterhalt und Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen sollte. Die Frau lebte nach der Scheidung zunächst im ehelichen Einfamilienhaus, später auf Mallorca. Eine Befristung des Unterhaltsanspruchs findet nicht statt. Die gebotene Abwägung der beiderseitigen Belastung und der Lebensumstände der Parteien führt zu dem Ergebnis, dass eine fortdauernde Unterhaltsverpflichtung des Klägers nicht unbillig ist. Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts werden die Rentenbezüge der geschiedenen Ehefrau berücksichtigt. Der Mann ging eine neue Ehe ein. Das führt zur Dreiteilung des Bedarfs gemäß BGH FamRZ 2008, 1911, aber nicht vor dem 30.7.2008, dem Datum der genannten BGH Entscheidung.
Az 24 UF 717/08, Urteil vom 25.9.2009
OLG Köln: Teilurteil im Rahmen des Scheidungsverbundes unzulässig
Das Familiengericht hat durch Teilurteil über den Scheidungsantrag und die Folgesache „Versorgungsausgleich“ entschieden, ohne gleichzeitig auch über die anhängige Folgesache „nachehelicher Unterhalt“ zu befinden. Darin liegt ein schwerer Verfahrensmangel, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt. Dies gilt auch dann, wenn die Folgesache „nachehelicher Unterhalt“ zunächst durch Widerrufsvergleich geregelt worden ist, der aber erst nach Erlass des Ehescheidungs-Teilurteils widerrufen wurde.
Az 4 UF 50/09, Urteil vom 22.9.2009.
OLG Celle: Erwerbsobliegenheit, ererbtes Vermögen und Altersvorsorgebedarf
Neben der Betreuung von zwei – 11 Jahre und 14 Jahre – alten Schulkindern ist
der Betreuungselternteil aus elternbezogenen Gründen auch dann noch nicht zur
Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn die Kinder
nach der Schule ganztägig in einer geeigneten Tagespflegestelle betreut werden
könnten. Der Unterhaltsberechtigten ist nach Scheidung der Ehe im Wege der Erbschaft ein Geldvermögen zugeflossen. Gemäß § 1577 Abs. 3 BGB braucht sie den Stamm ihres Vermögens nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Wird der Unterhalt auf einen angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt, indem er auf einen Nachteilsausgleich nach der eigenen Lebensstellung des Berechtigten beschränkt worden ist, umfasst der Unterhaltsbedarf auch den Altersvorsorgebedarf (Anschluss OLG Bremen FamRZ 2008, 1957).
Az 17 UF 210/08, Urteil vom 6.8.2009
OLG Hamm: Krankenversicherungskosten und ehebedingte Nachteile, chronische Erkrankung und Unterhaltsbegrenzung
Eine geschiedene Ehefrau muss eine private Krankenversicherung abschließen, um den Umfang ihres aus der Ehe gewohnten Versicherungsschutzes aufrechtzuerhalten. Die hierdurch ausgelösten Mehrkosten können zu einem fortwirkenden ehebedingten Nachteil führen. Bei chronischer Erkrankung eines Ehegatten kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt aus § 1572 begrenzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Anspruchsberechtigte nach gegenwärtiger Prognose jemals in der Lage sein wird, ihre wirtschaftliche Situation durch eine eigene Berufstätigkeit zu verbessern.
Az 2 UF 6/09, Urteil vom 18.6.2009.
OLG Frankfurt/Main: Fiktive Einkünfte und Kindesunterhalt – Ersatzhaftung der Eltern der nichehelichen Mutter
Auch wenn das minderjährige Kind – das nun selbst Mutter eines Kindes geworden ist – eine vorangegangene Ausbildung abgebrochen hat, steht der Anrechnung fiktiver Einkünfte § 1611 Absatz 2 BGB entgegen, falls es um die Ersatzhaftung nach dem nichtehelichen Vater gemäß § 1615 l Absatz 3, 1607 BGB handelt.
Die Ersatzhaftung der Eltern der nichtehelichen Mutter erstreckt sich nach Maßgabe des § 1615 I Absatz 1 BGB auf die Zeit von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes, weil wegen der Beschäftigungsverbote nach §§ 3 Absatz 2, 6 MuschG die Berechtigte eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben muss.
Die Ersatzhaftung der Eltern der nichtehelichen Mutter ist in der Regel auf den Zeitraum begrenzt, in der nach § 1615 I Absatz 2 BGB der nichteheliche Vater auf Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen werden könnte.
Die Frage, wie lange Eltern einer nichtehelichen Mutter auf eine Ersatzhaftung in Anspruch genommen werden können, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des in § 1602 BGB normierten Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit des volljährigen Kindes zu entscheiden. Dabei ist unter anderem darauf abzustellen, welchen Ausbildungsstand die Unterhaltsberechtigte hat, welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten für ihr Kind tatsächlich zur Verfügung stehen und welchen Beitrag der Vater des nichtehelichen Kindes zu dessen Betreuung leisten kann.
Az 2 UF 328/08, Urteil vom 4.6.2009 (Achtung: Zahlendreher im 1. Leitsatz des Urteils: § 1651 l statt 1615 l)
Zeitschrift Forum Familienrecht
Im Dezember erscheint Heft 12 mit einem Editorial von Rechtsanwalt Jochem Schausten: „Familienrecht 3.0“. Außerdem ein Interview mit Prof. Dr. Wolfram Höfling, Köln, über die Patientenverfügung und ein Bericht über den 18. Deutschen Familiengerichtstag 2009. Aufsätze von Prof. Dr. Dieter Schwab, Regensburg: „Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und seine Bedeutung für die Entwicklung des Familienrechts“ und von RAin Dr. Stephanie Herzog, Würselen: „Änderungen des Erb- und Verjährungsrechts zum Jahreswechsel“.
http://www.forum-familienrecht.de/neu/startseite.php
Termine
Warth am Arlberg vom 27. Februar bis 6. März 2010
Erste Erfahrungen mit den Reformen - Entspannt tagen im schneesicheren Skigebiet Warth am Arlberg, Österreich, Wellnesshotel Warther Hof,. Referenten unter anderen: Hans-Joachim Dose, Richter am BGH, Karlsruhe (Aktuelle Unterhaltsrechtsprechung des BGH), Gerd Weinreich, Vors. Richter am OLG Oldenburg (Die sonstigen Familiensachen), Dr. Eckhard Wälzholz, Notar, Füssen (Familien- und erbrechtliche Gestaltungen nach der Reform des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts), Jörn Hauß, Rechtsanwalt, Duisburg (Die Strukturreform des Versorgungsausgleichs). Moderatoren: Wolfgang Schwackenberg, Rechtsanwalt und Notar, Oldenburg und Svend Gunnar Kirmes, Rechtsanwalt, MdL, Grimma. Programm und Anmeldung.
Kloster Weltenburg in Kehlheim vom 23. bis 24. April 2010
Das neue Unterhaltsrecht und Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts. Diese Themen werden in der Geborgenheit des Klosters Weltenburg mit seiner einzigartigen Lage und der viel versprechenden Küche der Klosterschenke behandelt. Programm und Anmeldung.
Der 61. Deutsche Anwaltstag findet vom 13. Mai bis 15. Mai 2010 in Aachen statt, unter der Überschrift: „Kommunikation im Kampf ums Recht“. Wie immer wird auch die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht mit einer eigenen Veranstaltung und ihrem traditionellen Empfang dort vertreten sein. Genauere Informationen in den nächsten Newsletter-Ausgaben.
15. Studienreise nach Griechenland vom 19. bis 26. Mai 2010, Isthmia, Peloponnes, Hotel Kalamaki Beach . Thema: Familienanwälte - Erfolgreich auf dem Markt. Bieten die Familienanwälte heute noch das richtige „Produkt“ an? Wer sind ihre (zukünftigen) Zielgruppen und welche Bedürfnisse haben diese? Wie können die gewählten Zielgruppen erreicht und von dem „Produkt“ überzeugt werden? Welche neuen Fähigkeiten müssen Familienanwälte erwerben, um auch in Zukunft erfolgreich im Familienrecht beraten zu können? Wie in den vergangenen Jahren werden neben unserem Hauptthema Vorträge zum aktuellen Familienrecht angeboten.
Seminare der AG Familienrecht im DAV in allen OLG-Bezirken, organisiert von der conventionspartners GmbH, finden Sie auf unserer Internet-Seite, wo Sie sich auch online anmelden können. Im vielfältigen Angebot finden Sie unter anderem die Seminarserie zur „Aktuellen OLG-Rechtsprechung im Familienrecht“.
conventionpartners GmbH, e-mail: info@cp-bonn.de
Achtung: Die conventionspartners GmbH hat seit dem 1. August 2009 eine neue Adresse und neue Telefon-Nummern: Reichenberger str. 38 a, 53604 Bad Honnef
Tel.: 02224 988 50-0 und Fax: 02224 9 88 50-50.
Weitere Termine
Internationale Tagung zum Europäischen Familienrecht vom 8. bis 10. April 2010 an der Universität von Cambridge. Es ist bereits die vierte Konferenz der Commission on European Family Law, in diesem Jahr mit dem Thema „The Future of Family Property in Europe“. Hier können Sie sich informieren und anmelden.