Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Juli 2005 in Kraft
Berlin (DAV). Die Düsseldorfer Tabelle wird mit Wirkung vom 1.07.2005 geändert. Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.
Der Tabelle liegen die Regelbeträge des Bundesministeriums der Justiz zugrunde. Sie sind ein wichtiger Maßstab für die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Sie sind nicht mit den tatsächlich geschuldeten Unterhaltsbeträgen identisch.
Die Regelbeträge sind außerdem Grundlage für die Fortschreibung dynamischer Unterhaltstitel und die Höhe des Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Das Bundesministerium der Justiz passt die Regelbeträge entsprechend der Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren Arbeitsentgelts alle zwei Jahre an (§ 1612a BGB).
Wie der Unterhalt neu berechnet werden muss, kann am besten eine Anwältin oder ein Anwalt feststellen, meint Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der Arbeitgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie empfiehlt, sich auch in der Frage beraten zu lassen, ob sich eine Neueingruppierung lohnt. Unterhalt für die Vergangenheit kann übrigens nur im laufenden Monat geltend gemacht werden. Wer für den Monat Juli seinen veränderten Betrag erhalten will, muss das entsprechende Schreiben vor dem 31. Juli abschicken.
Mit anwaltlicher Hilfe kann man seine Chancen in einem Prozess feststellen lassen. Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 €/min.) im Familienrecht kundige Anwälte benennen lassen oder selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de suchen.
Pressemitteilung vom 28.06.2005