Auch Arme haben Anspruch auf Zugang zum Recht. 450 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus dem Familienrecht tagten in Fulda (23. – 25. November)
Berlin/Fulda (DAV). Auf ihrer Herbsttagung in Fulda kritisierten Anwältinnen und Anwälte der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) die Pläne einiger Länder-Justizminister, die Prozesskostenhilfe zu begrenzen und neu zu strukturieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf hat den Bundesrat passiert und wurde dem Bundestag vorgelegt. Das Ziel, die Kosten zu senken, werde mit den Vorschlägen nicht erreicht. Im Gegenteil: Die Gerichte würden mehr belastet und der Rechtsschutz für bedürftige Bürger weiter eingeschränkt.
Während der „Aktuellen Stunde“, mit der die gut besuchte Tagung abgeschlossen wurde, stellte sich die Justizministerin des Landes Niedersachsen und Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs, Elisabeth Heister-Neumann, der Diskussion auf dem Podium, an der unter anderen der Berliner Familienrichter Harald Vogel teilnahm. „Der Prozess wird sich durch die geplante Zweiteilung – Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch Richter und Rechtspfleger – erheblich in die Länge ziehen“, so Vogel. „Ich muss doch zunächst nach den Ursachen der gestiegenen Kosten fragen“, monierte Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack, Vorstandsmitglied des DAV. Es sei im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt worden, dass heute viel mehr Menschen als früher in Deutschland in Armut leben, denen der Rechtsweg nicht verwehrt werden dürfe.
Justizministerin Heister-Neumann hält eine Gesetzesänderung für unbedingt notwendig. Dabei soll die Eigenbeteiligung erhöht werden; Missbrauch soll besser verhütet, das Verfahren effizienter gestaltet werden. Unnötige Prozesse könnte man so vermeiden. Die Kostenexplosion sei anders nicht in den Griff zu bekommen. Rechtsanwalt Kleine-Cosack äußerte hierzu verfassungsrechtliche Bedenken, weil alle persönlichen und wirtschaftlichen Daten offen gelegt und auch dem Prozessgegner mitgeteilt werden müssten. „Nicht jeden Bürger kann man des vorsätzlichen Missbrauchs verdächtigen.“
In zahlreichen weiteren Veranstaltungen widmeten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung dem Thema „Die Immobilie im Familienrecht“. Was passiert mit der Wohnung oder dem Haus nach der Scheidung: Versteigerung, steuerliche Konsequenzen, Gewaltschutz und Wohnungszuweisung, Nutzungsentschädigung. „Alles Fragen, die für die Mandantinnen und Mandanten existenzielle Bedeutung haben. Deshalb ist es für jeden Familienrechtler wichtig, sich in Rechtsgebieten wie Immobilienrecht und Grundbuchrecht gründlich fortzubilden“, so Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Im nächsten Jahr werden Themen rund um das Kindschaftsrecht auf der Tagesordnung der Herbsttagung stehen.
Pressemitteilung vom 28.11.2006