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für sich und die Kinder
zu haben ist gut. Besser
ist, sie auch erfolgreich
durchzusetzen.“

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Unterhaltsansprüche für sich und die Kinder zu haben ist gut. Besser ist, sie auch erfolgreich durchzusetzen.“

„Gerade in Phasen der Trennung oder bei einer Scheidung ist es wichtig jemanden zu haben, der Ihnen kompetent zur Seite steht.“

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Aktuelles

Unbefristeter Unterhaltsanspruch nach 30 Jahren Ehe

Einer Frau, die wegen der Geburt des ersten Kindes ihre Berufsausbildung abbrach und diese in der folgenden dreißigjährigen Ehe auch nicht nachholte, steht die unbefristete Zahlung von Unterhalt zu. Das entschied jetzt das Brandenburgische Oberlandesgericht. Artikel lesen

Umgangsrecht: Wechselmodell nur bei Kooperation der Eltern

Eltern können bei einer Trennung vereinbaren, dass beide Elternteile die Kinder im Wechsel, zu etwa gleichen Teilen erziehen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Eltern fähig sind, miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren. Artikel lesen

Eine Mutter pflegt ihr Kind

Kein Elterngeld für Pflegeeltern

Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Er besteht nur, wenn die
(Pflege-)Eltern leibliche oder adoptierte Kinder haben oder ein Kind in die Adoptionspflege – also mit dem Ziel der Adoption – aufnehmen.  Artikel lesen

Wem gehört der Hausrat?

Bei einer Trennung muss auch geregelt werden, wem welche Teile des Hausrats zustehen. Zum Hausrat zählen beispielsweise Gegenstände der Küche, auch die Küche selbst, Möbel, Bettwäsche, Gardinen, Besteck und der Fernseher. Sogar der Pkw gehört dazu, wenn er nicht dienstlich genutzt wird. Artikel lesen

Umgangsrecht mit Übernachtungen – auch für rauchende Elternteile

Das Umgangsrecht der Eltern mit den Kindern hat einen verfassungsrechtlich geschützten Rang. Es soll nach einer Trennung der Eltern dem umgangsberechtigten Elternteil den Zugang zu seinen Kindern ermöglichen.  Artikel lesen

Im Ausland geschlossene Ehe als Lebenspartnerschaft

Der Gesetzgeber hat es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Zahlreiche Rechte und Pflichten sind eheähnlich geregelt. Artikel lesen

Die Fahrt zum Kind keine außergewöhnliche Belastung

Fahrtkosten, die dem umgangsberechtigten Elternteil entstehen, wenn er sein Kind besucht, sind in steuerlicher Hinsicht keine außergewöhnlichen Belastungen. Das entschied vor kurzem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Artikel lesen