Teilnehmerhinweise

conventionpartners

ist die Veranstaltungsagentur der AG Familienrecht und steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Anmeldungen

übersenden Sie uns bitte schriftlich, per Brief, Fax, e-mail oder über das Internet-Formular. Sie erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung und Rechnung, deren Betrag umgehend nach Rechnungserhalt fällig ist.

Mitgliedschaft

Die ermäßigte Seminargebühr wird dann erhoben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Seminars Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sind. Der Jahresbeitrag für die AG Familienrecht beträgt Euro 90,-. Die Mitgliedschaft in den Arbeitsgemeinschaften setzt die Mitgliedschaft in Ihrem örtlichen Anwaltverein voraus, dem Sie mit dem Anmeldeformular gleichzeitig beitreten können.
Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft zahlen für alle Veranstaltungen die ausgewiesene Seminargebühr für Mitglieder der AG Familienrecht.

Stornierungen

bedürfen der Schriftform. Folgende Beträge werden bei Rücktritt fällig:
– bis vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung Euro 25,- (Bearbeitungsgebühr)
– bis sechs Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der Seminargebühr
– ab fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung 100% der Seminargebühr
Stornierungsbedingungen bei einwöchigen Seminaren:
– 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung Euro 50,- (Bearbeitungsgebühr)
– 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der Seminargebühr
– 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100% der Seminargebühr
Bei Benennung eines "Ersatz-Teilnehmers" buchen wir kostenlos für Sie um.

Seminarabsage

Sollte ein Seminar aufgrund Verhinderung des Referenten oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden, unterrichten wir Sie umgehend, erstatten Ihnen die Seminargebühr und informieren Sie unaufgefordert über einen eventuellen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer werden nicht anerkannt.

Bescheinigungen

Für jede von Ihnen besuchte Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die der Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis vorgelegt werden kann. Die Seminare der AG Familienrecht sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Letztendlich bleibt diese Entscheidung jedoch den jeweiligen Kammern vorbehalten.

Urheberrechte

Die Seminarunterlagen der AG Familienrecht sind urheberrechtlich geschützt und dürfen – auch auszugsweise – nicht ohne deren Einwilligung vervielfältigt werden.

Datenschutz

Teilnehmerdaten werden gespeichert.

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