Trennungsjahr
Für einen Scheidungsantrag ist der Ablauf eines Trennungsjahres notwendige Voraussetzung. Dringend abzuraten ist davon, den Beginn des Trennungsjahres vorzudatieren. Die Angabe eines falschen, früheren Datums kann schwerwiegende Folgen haben – z. B.
- Entfallen des gesetzlichen Erbrechts
- Verkürzung des Zeitraumes für den Versorgungsausgleich
- ein früherer Stichtag für den Zugewinnausgleich
- Aufhebung der zunächst bewilligten Prozesskostenhilfe
für das Scheidungsverfahren - Nachzahlung von Steuern
- Das Anfallen der Spekulationssteuer für den nicht mehr im Haus
lebenden Ehegatten bei Verkauf des Hauses - strafrechtliche Konsequenzen wegen einer falschen Angabe gegenüber dem Gericht
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