Urteile > Thema: Scheidung
Ehegatte verschwunden – Vorraussetzungen für öffentliche Zustellung eines Scheidungsantrags
Verschwindet nach einer Trennung ein Partner, mag dies dem Ehegatten zunächst recht sein – zumindest dann, wenn er keinen Unterhaltsanspruch hat. Was aber, wenn man sich scheiden lassen will und der Ehegatte ist nicht auffindbar? In solchen Fällen ist es möglich, den Scheidungsantrag „öffentlich zustellen“ zu lassen.
Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar
Bei einer Scheidung müssen viele wichtige Dinge geregelt werden. Es geht letztlich um die Auflösung einer Ehe. Es müssen Antworten auf viele Fragen gefunden werden, etwa wie der Hausrat aufzuteilen ist, wer aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird und wer wie viel Unterhalt bekommt.
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Tiere in der Scheidung
Bei Trennung und Scheidung müssen zahlreiche Fragen geklärt werden, zum Beispiel: Wer zahlt wem Unterhalt? Was passiert mit dem Hausrat? Wer darf in der Wohnung bleiben? Gerichte beschäftigt auch immer wieder die Frage, was mit gemeinsamen Haustieren geschieht.
Verlust des Grafentitels nach Aufhebung der Ehe
Bei der Heirat entscheiden sich die meisten Paare für einen gemeinsamen Familiennamen. Wird die Ehe geschieden, darf derjenige, der seinen bisherigen Familiennamen aufgegeben hatte, wählen: Er kann den gemeinsamen Ehenamen weiter führen oder seinen ursprünglichen Namen wieder annehmen.
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Anerkennung einer ausländischen Privatscheidung
Bei Paaren mit mehreren und unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten muss bei einer Scheidung zunächst geklärt werden, welches Recht anzuwenden ist. Dies trifft auch auf Ehen zu, die nach ausländischem Recht geschlossen wurden.
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Bei Bedrohung kein Trennungsjahr erforderlich
Üblicherweise muss vor einer Scheidung das Trennungsjahr abgewartet werden. Hierdurch soll festgestellt werden, ob eine Aussöhnung möglich oder ob das Eheband vollständig zerrissen ist. Manchmal kann es aber eine unzumutbare Härte sein, dass Trennungsjahr abzuwarten.
Grundstückserwerb von Ex-Ehepartner nicht immer steuerbefreit
Erwirbt jemand von seinem früheren Ehepartner ein Grundstück, so ist dieser Vorgang nur dann von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn die Scheidung Anlass für den Erwerb war.
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Unterhalt nach langer Ehedauer
Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts wird auch berücksichtigt, wenn ein Ehepartner – in der Regel noch die Frau – den Haushalt geführt, die Kinder erzogen und dafür oft auf eine eigene Karriere verzichtet hat. Diese sogenannten ehebedingten Nachteile muss aber derjenige erläutern, der unterhaltsberechtigt ist. Fehlt eine Berufsausbildung, so ist nicht automatisch davon auszugehen, dass diese wegen der Kindererziehung nicht absolviert wurde, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Ehevertrag: Einseitige Änderung des Zugewinnausgleichs
Durch Eheverträge sollen Konsequenzen einer möglichen Trennung vorab und abweichend von den gesetzlichen Vorgaben geregelt werden. Fehlt es an einem Ehevertrag, gilt beispielsweise der Güterstand der Zugewinngemein-schaft.
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Neue Partnerin drei Tage nach der Hochzeit – keine „unzumutbare Härte“
Die Gründe, warum ausnahmsweise das Trennungsjahr vor einer Scheidung nicht eingehalten werden muss, sind sehr eng gefasst. Dies ist nur möglich, wenn eine „unzumutbare Härte“ vorliegt. Erfährt die Ehefrau drei Tage nach der Eheschließung, dass ihr Mann ihrer engen Freundin seine Liebe gestanden und auch schon am Tag vor der Hochzeit eine entsprechende Mail an diese geschrieben hat, begründet dies allein keine unzumutbare Härte. So jedenfalls entschieden die Richter des Oberlandesgerichts München.
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Mietvertrag und Scheidung
Im Fall einer Trennung gibt es vielfach Streit darüber, wer die Mieträume weiter bewohnen darf. Dabei kann selbst derjenige, der nicht im Mietvertrag steht, von dem anderen Ehegatten anlässlich der Trennung die Überlassung der bis dahin gemeinschaftlichen Wohnung verlangen. Auch können sich beide Ehepartner einigen, dass einer das Mietverhältnis fortführt.
Unterhaltsvorschussleistungen: Kein Klagerecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Alleinerziehende Elternteile können für Kinder bis zum 12. Lebensjahr übergangsweise einen staatlichen Vorschuss auf den Unterhalt erhalten, den der andere Elternteil zu zahlen hat. Dieser Vorschuss liegt zwischen 133 Euro und 180 Euro monatlich. Zu den Voraussetzungen gehört, dass das Kind bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt und keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. Der andere Elternteil wird jedoch nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den nicht zahlenden Elternteil geht in diesem Fall auf das Bundesland über.
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Dauer der Bedenkzeit nach Scheidung
Bleibt ein Ehegatte nach der Scheidung in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung wohnen, muss er nach einer gewissen Bedenkzeit die Mietkosten dieser Wohnung alleine tragen. Die Dauer dieser Bedenkzeit kann sich nach der Ehedauer richten und muss angemessen sein, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in seinem Urteil vom 12. März 2010 (Az: 22 U 142/09)
Scheidungsvereinbarung: Regelung zu Kindesunterhalt nur eingeschränkt veränderbar
In vielen Scheidungsvereinbarungen werden Regelungen nicht nur über die Aufteilung des Vermögens und den Versorgungsausgleich getroffen, sondern auch hinsichtlich des Unterhalts für die Kinder. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte die Frage zu klären, ob eine Scheidungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich des Unterhalts für ein volljährig gewordenes, behindertes Kind nach wie vor gilt.
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Nur fünf Jahre nachehelicher Krankheitsunterhalt
Liegen keine ehebedingten Nachteile vor, kann im Scheidungsfall auch nach langjähriger Ehe ein nachehelicher Krankheitsunterhalt befristet werden. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken am 29. Oktober 2009 (Az: 6 UF 9/09).
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Zusammenleben während des Trennungsjahres
Trennt sich ein Ehepaar und probiert im Verlauf des Trennungsjahres erneut, zusammenzuleben, so gilt dieser Versuch bis zu einer Obergrenze von drei Monaten als Versöhnungsversuch. Ist der Zeitraum länger, gilt die Ehe als fortgesetzt, und die Berechnung der Trennungszeit beginnt von Neuem. So entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) am 14. September 2009 (AZ: 6 WF 98/09).
Wichtige Änderungen im Familienrecht zum 1. September 2009
Am 1. September sind verschiedene Neuerungen im Familienrecht in Kraft getreten.
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Bundestag beschließt Änderungen beim Zugewinnausgleich
Der Bundestag hat am 14. Mai 2009 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll die Berechnung des Zugewinns gerechter gestaltet werden. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1.September 2009 in Kraft treten.
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Bundesrat stimmt Reform des Versorgungsausgleichs zu
Der Bundesrat hat am 6. März 2009 der vom Bundestag beschlossenen grundlegenden Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die neue Regelung könnte dann zum 1. September 2009, zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens, in Kraft treten.
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Nur Wohngeld für tatsächlich im Haushalt lebende Kinder
Ein geschiedenes Elternteil kann nur für tatsächlich bei ihm lebende Kinder Wohngeld beanspruchen. Allein die Möglichkeit, dass sich auch die Kinder, die nicht bei ihm leben, zu einem Einzug dort entschließen, rechtfertigt kein höheres Wohngeld. Zu diesem Urteil kam das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am 31. August 2009 (Az: 4 LC 319/06).
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Ein Ehepartner hält an Ehe fest – Scheidungsverfahren ausgesetzt
Für die Aussetzung des Scheidungsverfahrens genügt, dass ein Ehegatte die persönlichen Beziehungen nicht als so zerstört ansieht, dass für ihn die Fortführung der Ehe nicht doch in Betracht kommen würde. So die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 25. Juni 2009 (Az: 9 WF 61/09).
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Kosten der privaten Krankenversicherung
Auch nach der Scheidung ist der während der Ehe gewohnte Umfang der Krankenversicherung grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Muss der unterhaltsberechtigte Partner nach der Scheidung von der gesetzlichen in die teurere private Versicherung wechseln, stellen diese Mehrkosten einen ehebedingten Nachteil dar, den der andere Partner ausgleichen muss. Dies betonte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Urteil vom 18. Juni 2009 (Az: 2 UF 6/09).
Studienabbruch wegen Geburt eines Kindes: Längerer Unterhalt nach Scheidung
Der Studienabbruch der Ehefrau wegen der Geburt eines gemeinsamen Kindes kann zu einem so genannten ehebedingten Nachteil werden, wenn die Frau später deswegen auf Dauer ein geringeres Einkommen hat als in dem ursprünglich angestrebten Beruf. Sie hat im Fall einer Scheidung dann einen längeren Anspruch auf Zahlung von Unterhalt, so die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil vom 26. Mai 2009, Az: 13 UF 28/09).
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Ausbruch einer Erkrankung während der Ehe: Nur bedingt Anspruch auf Krankenunterhalt bei Scheidung
Allein die Tatsache, dass eine Erkrankung während der Ehe ausgebrochen und durch Eheprobleme begünstigt wurde, macht sie noch nicht zu einem „ehebedingten Nachteil“. Eine daraus resultierende Erwerbsunfähigkeit fällt unter das persönliche Lebensrisiko des Betroffenen. Im Falle einer Scheidung ergibt sich aus einer solchen Konstellation kein Anspruch auf unbefristeten Krankenunterhalt. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 1. April 2009 (Az: II-8 UF 203/08, 8)
Namensänderung bei „Scheidungshalbwaisen“
Die Änderung des Vor- oder Nachnamens bei Kindern nach einer Scheidung ist in Einzelfällen möglich, wenn es das Kindeswohl gebietet. Grundsätzlich gilt jedoch die Namenskontinuität. Das ergibt sich aus zwei Urteilen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. März 2009 (AZ: 14 A 126/08 und 14 A 167/07).
Namensänderung bei „Scheidungshalbwaisen“
Die Änderung des Vor- oder Nachnamens bei Kindern nach einer Scheidung ist in Einzelfällen möglich, wenn es das Kindeswohl gebietet. Grundsätzlich gilt jedoch die Namenskontinuität. Das ergibt sich aus zwei Urteilen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. März 2009 (AZ: 14 A 126/08 und 14 A 167/07).
Bundesrat stimmt Reform des Versorgungsausgleichs zu
Der Bundesrat hat am 6. März 2009 der vom Bundestag beschlossenen grundlegenden Reform des Versorgungsausgleichs zugestimmt. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die neue Regelung könnte dann zum 1. September 2009, zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens, in Kraft treten.
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Adoption und Scheidung
In der Regel ist eine Scheidung kein Grund, eine Adoption aufzuheben. Dies gilt selbst dann, wenn durch die Scheidung der Kontakt des Kindes zu seinem Adoptivelternteil beendet wird. Eine Adoption wird nur dann aufgehoben, wenn diese dem Kindeswohl zuwiderläuft. In diesem Fall ist die Aufhebung einer Adoption aufgrund der Entfremdung bei der Scheidung möglich, so das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Beschluss vom 12. Januar 2009 (Az 16 WX 227/08).
Auch nach Scheidung gemeinsame Haftung für Kredit
Nimmt ein Ehepaar ein Darlehen auf, so haften auch nach einer Scheidung beide Partner weiterhin dafür. Eine interne Aufteilung zwischen den früheren Eheleuten ist für die Bank nicht relevant. So entschied das Landgericht Coburg am 4. November 2008 (Az: 23 O 426/08).
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Kein Versorgungsausgleich bei Gewalt gegen den Ehepartner
Schlägt ein Ehemann wiederholt seine Frau, kann er nach einer Scheidung einen bestehenden Anspruch auf Versorgungsausgleich verlieren. In diesem Sinne entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 23. März 2007 (Az: 7 UF 177/06).
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