Urteile > Thema: Unterhalt

Unterhaltspflicht muss Gläubigern offenbart werden

Gibt ein Schuldner eine eidesstattliche Versicherung ab, muss er etwaige Unterhaltspflichten benennen. Zwar mindern solche Verpflichtungen das pfändbare Einkommen, doch für den Gläubiger kann das dennoch von Vorteil sein: Unterhaltszahlungen an getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten können nämlich als außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast mindern. 

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Unterhalt: Konkreter Bedarf steigt bei Inflation

Bei gehobenen Einkommensverhältnissen empfiehlt es sich, im Falle einer Scheidung den Unterhaltsbedarf ganz konkret zu berechnen. Dabei wird auch berücksichtigt, auf welche Karriere unter Umständen der eine Ehepartner verzichtet hat, welches Einkommen er hätte erzielen können und welchen Lebensstil das Ehepaar pflegte.

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Schwerkranke Ehefrau: Sohn muss keine Kosten für Heimaufenthalt der Mutter übernehmen

Ist ein älterer Mensch pflegebedürftig und muss in einem Heim leben, hat er die Unterbringungskosten selbst zu tragen. Ist ihm das nicht möglich, müssen die Kinder in die Bresche springen – aber nicht unter allen Umständen. 

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Vater schuldet Kindesunterhalt nach fiktivem Einkommen

Wer Unterhalt schuldet, muss alles dafür tun, den Mindestunterhalt für die Kinder auch zahlen zu können. Man ist verpflichtet, sich um eine Tätigkeit mit einem ausreichenden Einkommen zu bemühen. 

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Unterhalt auch von Einkünften aus Schwarzarbeit

Bei der Bemessung von Kindesunterhalt wird das Einkommen des Unterhaltspflichtigen als Maßstab genommen: Von diesem Einkommen wird ein so genannter Selbstbehalt abgezogen, nach dem verbliebenen Betrag bemisst sich die Unterhaltszahlung. 

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Großeltern können Enkeln Unterhalt schulden

Es gibt Fälle, in denen beide Elternteile nicht in der Lage sind, den Unterhalt für ihre Kinder aufzubringen. Dann können die Großeltern im Rahmen der so genannten Ersatzhaftung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden.

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Hohe Heimkosten: Kinder sind zu Elternunterhalt verpflichtet

Erwachsene Kinder können ihren Eltern einen so genannten Elternunterhalt schulden, zum Beispiel wenn die Kosten für einen Heimaufenthalt die Einkommensverhältnisse des Elternteils übersteigen.

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Semesterbeiträge müssen aus Regelunterhalt bestritten werden

Semesterbeiträge, die im wesentlichen das Semesterticket, den Asta-Beitrag und den Sozialbeitrag umfassen, muss ein studierendes Kind aus dem ihm zustehenden Regelunterhalt bezahlen. Es handelt es sich bei diesen Kosten nicht um so genannten Mehrbedarf. 

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Vater muss bei Wunsch nach Unterhaltskürzung Gründe nachweisen

Eigentlich ist es einfach: Wer zum Unterhalt verpflichtet ist, muss zahlen. Wer den Unterhalt bekommen will, muss seinen Anspruch und Bedarf begründen. Möchte der Unterhaltsverpflichtete – oft der Vater – weniger zahlen, muss er dies begründen.

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Anspruch auf Ausbildungsunterhalt auch während eines freiwilligen sozialen Jahres

Ein Volljähriger, der sich nicht in einer Ausbildung befindet, ist nicht unterhaltsberechtigt. Das gilt auch dann, wenn er nach seiner Ausbildung keine Arbeit findet. Er muss seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten. 

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Kind ohne rechtlichen Vater erhält keine Leistungen nach dem UVG

Ein Kind, das durch eine anonyme Samenspende gezeugt wurde, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Dies entschied jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

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Unbefristeter Unterhaltsanspruch nach 30 Jahren Ehe

Einer Frau, die wegen der Geburt des ersten Kindes ihre Berufsausbildung abbrach und diese in der folgenden dreißigjährigen Ehe auch nicht nachholte, steht die unbefristete Zahlung von Unterhalt zu. Das entschied jetzt das Brandenburgische Oberlandesgericht.

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Großeltern als Vormund haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag

Wenn Großeltern die Vormundschaft für ihre Enkel übernehmen, haben sie keinen Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Im Gegensatz zu Eltern und Kindern bilden sie keine so genannte Bedarfsgemeinschaft mit den Enkeln.

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Scheidung: Kein Ausgleich von Rentenansprüchen bei geringen Beträgen

Bei einer Scheidung muss immer auch geprüft werden, welche unterschiedlichen Anwartschaften die Ehepartner für die Altersversorgung während der Ehe erworben haben. Wenn beispielsweise der eine nicht berufstätig ist, erwirbt er keine solchen Anwartschaften, der berufstätige Partner hingegen schon.

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Unbefristeter Unterhalt nach 33-jähriger Ehe und Aufgabe des erlernten Berufs

Nach 33-jähriger Ehe, verbunden mit Aufgabe des erlernten Berufs als Arzthelferin und Teilzeittätigkeiten in ungelernten Tätigkeiten hat die Frau im Falle einer Scheidung Anspruch auf unbefristeten Aufstockungsunterhalt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

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Kein Unterhalt bei Ehebruch?

Im Familienrecht ist schon vor geraumer Zeit das Verschuldensprinzip abgeschafft worden. Es geht heute nicht mehr um die Frage, wer am Scheitern einer Ehe Schuld hat. So bleiben im wesentlichen auch alle Fragen, die Unterhalt, Umgang oder Aufteilung des Vermögens und des Hausrates betreffen, davon unberührt.

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Unterhaltsberechtigter muss sich nachhaltig bewerben

Das Unterhaltsrecht verlangt vom Unterhaltsberechtigten stets intensive, zeitlich und räumlich umfangreiche und nachhaltige Bewerbungsbemühungen. Wer sich nicht ausreichend bewirbt, dem wird ein fiktives Einkommen angerechnet und bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Zu den Bewerbungsbemühungen gehört auch, sich auf Stellen außerhalb der erlernten oder bisher ausgeübten Tätigkeit zu bewerben.

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Krankheit ist ein Faktor bei Bemessung des Unterhaltes

Erkrankt der Unterhaltsberechtigte jedoch und kann den Beruf nach der Trennung deswegen nicht mehr ausüben, entfällt dieser ehebedingte Nachteil. Er ist dann jedoch immer noch ein Faktor bei der Bestimmung des Maßes der nachehelichen Solidarität.

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Wer eigene Einkünfte verschweigt, gefährdet seinen Unterhaltsanspruch

Bei der Festlegung des Unterhalts müssen beide Seiten ihre Einkünfte offenlegen. Auf dieser Grundlage wird dann der Betrag ermittelt, den der eine Expartner dem anderen zahlen muss. Wichtig ist dabei, dass alle Einkünfte genannt werden, unabhängig davon, ob es ein hoher oder geringer Betrag ist.

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Nach Scheidung muss Ex-Frau die Nebenkosten für die frühere Wohnung allein tragen

Besitzen Ehepartner einzeln oder gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus, kommt es im Zuge der Trennung und Scheidung außer zur Aufteilung des Besitzes in der Regel auch zu einer Vereinbarung über die Nutzung solcher Immobilien. In einem Trennungsverfahren wird der Ehefrau dann häufig ein Wohnwert in der Immobilie des Ehemannes zugerechnet. Das heißt, der Wohnwert wird in das Trennungsurteilsverfahren mit aufgenommen.

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Trennungsunterhalt für im Ausland lebende Ehefrau

Binationale Ehen werden immer häufiger. Im Falle einer Trennung stellt sich dann die Frage, ob nach ausländischem oder deutschem Recht ein möglicher Unterhaltsanspruch festgestellt werden soll. In einem vom Oberlandesgericht Nürnberg entschiedenen Fall kehrte die russische Ehefrau nach der Trennung wieder nach Russland zurück. Die Richter entschieden, dass hier nicht das deutsche, sondern das russische Recht anzuwenden sei. Wenn die Frau nach russischem Recht keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt habe, greife auch nicht automatisch hilfsweise das deutsche Recht ein.

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Pflicht zur Arbeit auch bei Pflege eines nicht gemeinsamen Kindes

In der heutigen Zeit gibt es immer mehr so genannte Patchworkfamilien. So wird zum Beispiel im Haushalt noch ein Kind aus einer früheren Beziehung mitversorgt oder ein Partner bringt Kinder mit. Dies stellt das Familienrecht vor immer neue Herausforderungen. 

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Keine Verpflichtung zur Vollzeittätigkeit, wenn Kind besondere Zuwendung braucht

Bedarf ein Kind der besonderen Betreuung, ist ein alleinerziehendes Elternteil nicht verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten, auch wenn das Kind deutlich älter als drei Jahre ist.

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Recht auf Unterhaltsvorschuss nur für in Deutschland lebende Kinder

Kinder, die bei einem Elternteil im Ausland leben, haben keinen Anspruch auf die Zahlung eines Unterhaltsvorschusses. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 28. Januar 2010 (AZ: 7 A 10994/09.OVG).

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Mindestens 770 Euro Betreuungsunterhalt für nichteheliches Kind

Einem unterhaltsberechtigten Elternteil steht für die Betreuung des nichtehelich geborenen Kindes ein Betreuungsunterhalt mindestens in Höhe des Existenzminimums zu. Dieses Existenzminimum entspricht dem notwendigen Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen und beläuft sich aktuell auf 770 Euro. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Dezember 2009 (Az: XII ZR 50/08).

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Frau kann auch Vater sein

Bei einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann die Partnerin leiblicher Vater im Sinne des Gesetzes sein, wenn die Spermien vor der Geschlechtsumwandelung eingefroren wurden und ihr damaliger, männlicher Vorname im Geburtsregister verwendet wird. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Köln in einem Beschluss von 30. November 2009 (Az: 16 WX 94/09).

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Unterhaltsansprüche aus erster und zweiter Ehe werden gleich behandelt

Der geschiedene Ehemann kann die Herabsetzung des Unterhalts für seine frühere Frau verlangen, wenn er erneut heiratet und seiner zweiten Frau gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. November 2009 (Az: XII ZR 65/09).

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Unterhaltszahlungen richten sich nicht nur nach der Höhe des Gehalts

Nach einem aktuellen Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Aktenzeichen 5 UF 163/06) orientiert sich die Höhe der Unterhaltszahlungen nicht nur allein am beruflichen Einkommen.

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Anspruch auf Betreuungsunterhalt bei an Immunschwäche leidendem Kind

Die geschiedene Mutter eines an Immunschwäche leidenden Kindes hat gegenüber ihrem Ex-Mann Anspruch auf unbefristeten Betreuungsunterhalt. Eine Vollzeit-Tätigkeit ist von ihr nicht zu verlangen. So entschieden die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf am 7. Oktober 2009 (II-8 UF 32/09).

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Abfindung zählt zum unterhaltsrelevanten Einkommen

Eine Abfindung, die aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfällt, muss für die Sicherstellung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder eingesetzt werden. Sie darf nicht zur Begleichung anderer Verbindlichkeiten verwendet werden. Dies entschied das Amtsgericht Flensburg (Urteil vom 18. August 2009, AZ: 92 F 116/09 UK).

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Unterhalt bei Studium mit unehelichem Kind

Setzt die Mutter eines unehelichen Kindes ihr Studium fort, kann ihr auch über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus ein Unterhaltsanspruch zustehen. Die Gründe für eine solche Verlängerung des Unterhaltsanspruchs müssen nicht unbedingt kindsbezogen, sondern können auch elternbezogene sein, erläutert das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 13. August 2009 (Az. 10 UF 360/09).

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Kinder verpflichten – auch zur Nebentätigkeit

Kann ein Elternteil aus seinem Haupterwerbseinkommen die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem minderjährigen Kind nicht erfüllen, so muss er eine zusätzliche Nebentätigkeit aufnehmen. Darauf weist das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Beschluss vom 3. Juni 2009 (AZ: 3 WF 121/09) hin.

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Kinder verpflichten – auch zur Nebentätigkeit

Kann ein Elternteil aus seinem Haupterwerbseinkommen die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem minderjährigen Kind nicht erfüllen, so muss er eine zusätzliche Nebentätigkeit aufnehmen. Darauf weist das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Beschluss vom 3. Juni 2009 (AZ: 3 WF 121/09) hin.

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Nacheheliche Solidarität

Ein besonders schutzwürdiges Vertrauen eines Ehepartners muss bei der Frage nach einer Befristung und Begrenzung des Unterhaltsanspruchs berücksichtigt werden. Maßgebend für eine solche nacheheliche Solidarität seien die Umstände bei der Eheschließung und der Verlauf der Ehe, so der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 27. Mai 2009 (Az.: XII ZR 111/08).

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Gesicherter Lebensunterhalt für Ehegattennachzug notwendig

Die Ausländerbehörde kann einer türkischen Ehefrau beim Nachzug zu ihrer Familie nach Deutschland die Aufenthaltserlaubnis verweigern, wenn ihr Lebensunterhalt nicht hinreichend gesichert ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am 30. April 2009 (Az: 1 C 3.08).

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Dauer des Betreuungsunterhalts – neue Rechtslage

Ab wann kann einem betreuenden Elternteil zugemutet werden, wieder Vollzeit zu arbeiten? Gab es nach alter Rechtslage ein relativ starres Altersmodell, welches bei einem Kind ab acht Jahren eine Halbtags- und ab 15 Jahren eine Ganztagsbeschäftigung als zumutbar festlegte, so musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. März 2009 erstmals mit der Betreuungsunterhaltsdauer nach neuer Rechtslage beschäftigen.

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Wohnortwechsel statt Fahrtkosten

Um die Unterhaltskosten zu reduzieren, ist es einem Studenten grundsätzlich zuzumuten, sich eine Wohnung am Studienort zu suchen. Dabei sind die Interessen beider Parteien gegeneinander abzuwägen, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 21. Januar 2009 (AZ: XII ZR 54/06).

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Aktuelle Düsseldorfer Tabelle

Am 19. Dezember 2008 hat der Bundesrat dem Familienleistungsgesetz [PDF 68KB] zugestimmt: Ab dem 1.1.2009 erhöht sich das staatliche Kindergeld. 

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Kindergartenkosten sind Mehrbedarf

Die regelmäßigen Kosten für die Betreuung eines Kindes in einem Kindergarten fallen in die Rubrik „Mehrbedarf“ und sind nicht in den Kindesunterhaltsbeträgen enthalten. Sie können daher zusätzlich zu dem Unterhalt für ein Kind geltend gemacht werden. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 26. November 2008 (Az: XII ZR 65/07).

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EU: Keine Grenzen bei der Durchsetzung von Unterhalt

Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben heute Leitlinien für eine europäische Verordnung zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Europa beschlossen. Noch bis Ende 2008 sollen die Arbeiten an dieser Verordnung abgeschlossen werden.

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Gleichbehandlung für Kinder aus erster und zweiter Ehe

Kinder aus erster und zweiter Ehe sind gleichrangig unterhaltsberechtigt. Ein Elternteil kann nicht erwarten, dass sein Selbstbehalt so erhöht wird, dass die Kinder aus der aktuellen Ehe de facto bevorzugt werden. So entschied das Landgericht Coburg am 1. Juli 2008 (AZ – 41 T 56/08).

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Reform des Unterhaltsrechts: Kindeswohl hat höchsten Stellenwert!

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Reform des Unterhaltsrechts beschlossen, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. 

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Kieferbehandlung des Kindes ist nicht mit Unterhaltszahlungen abgegolten

Wer Unterhalt zahlt, muss sich anteilig an den Kosten für die kieferorthopädische Behandlung seines Kindes beteiligen. Die Kosten dafür sind nicht mit den Unterhaltszahlungen abgedeckt, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 4. Dezember 2007 (Az – 10 UF 166/07).

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