Urteile > Thema: Zusammenleben

Im Ausland geschlossene Ehe als Lebenspartnerschaft

Der Gesetzgeber hat es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, eine Lebenspartnerschaft einzugehen. Zahlreiche Rechte und Pflichten sind eheähnlich geregelt.

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Grunderwerbsteuerfreiheit: Finanzgericht Münster hält frühere Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig

Bis Dezember 2010 unterlagen Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – im Gegensatz zu Ehepartnern – der Grunderwerbsteuer. Auch wenn der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung abgeschafft hat, ist die frühere Regelung für so genannte Altfälle immer noch von Bedeutung.

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Auch Schwerkranke können heiraten

Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hatte zu entscheiden, ob ein Schwerkranker, der an schwerem Gedächtnisverlust leidet, überhaupt heiraten kann. Er kann, so die Richter. Dies ergebe sich aus den Grundrechten des Mannes.

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Mindestens drei Jahre Ehe vor Einbürgerung

Um die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund einer bestehenden Ehe mit einem Spätaussiedler zu erwerben, muss die Ehe vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets mindestens drei Jahre bestanden haben. Zur Ehedauer zählen keine Zeiten, in denen die Partner unverheiratet zusammengelebt haben, selbst wenn dieser Zeitraum zwischen erster und zweiter Heirat des Paares liegt, betonte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis in seinem Beschluss vom 24. März 2010.

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Keine Witwenrente nach wenigen Monaten Ehe

Eine Hinterbliebenenrente steht dem überlebenden Ehepartner bei einer Ehe unter einem Jahr Dauer nur im Ausnahmefall zu. Ein solcher Anspruch besteht nur dann, wenn kein Verdacht besteht, dass die Eheschließung allein oder überwiegend aus Gründen der Hinterbliebenenversorgung erfolgt ist.

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Drei sind einer zuviel

Namen als individueller Ausdruck der Persönlichkeit – so weit, so gut. Aber auch hier gibt es Grenzen. Die Vorstellungen, insbesondere von Partnern zur Namenswahl für sich und etwaige Kinder, beschäftigen die Gerichte des öfteren. Zuletzt am 5. Mai 2009, als das Bundesverfassungsgericht über eine Dreifach-Namenskette entscheiden musste. Dort ist mit der freien Wahl Schluss: Der Gesetzgeber darf Namensketten verbieten.

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