Urteile: Zusammenleben

Mindestens drei Jahre Ehe vor Einbürgerung
Um die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund einer bestehenden Ehe mit einem Spätaussiedler zu erwerben, muss die Ehe vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets mindestens drei Jahre bestanden haben. Zur Ehedauer zählen keine Zeiten, in denen die Partner unverheiratet zusammengelebt haben, selbst wenn dieser Zeitraum zwischen erster und zweiter Heirat des Paares liegt. Artikel lesen

Drei sind einer zuviel
Namen als individueller Ausdruck der Persönlichkeit – so weit, so gut. Aber auch hier gibt es Grenzen. Die Vorstellungen, insbesondere von Partnern zur Namenswahl für sich und etwaige Kinder, beschäftigen die Gerichte des öfteren. Artikel lesen