Familienanwälte – Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

In jeder Beziehung. Informationen zu Ehe, Scheidung, Unterhalt

Wichtige Änderungen im Familienrecht zum 1. September 2009

Am 1. September sind verschiedene Neuerungen im Familienrecht in Kraft getreten. Das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und des Vormundschaftsrechts enthält vor allem folgende neue Regelungen:

Ebenso wurde der Versorgungsausgleich reformiert. Er gilt für Scheidungen, die nach dem 1. September beim Familiengericht eingeleitet werden. Noch anhängige Versorgungsausgleichssachen, die nicht mehr mit der Scheidung verbunden sind, werden dann nach neuem Recht entschieden, wenn sie nach dem 1. September 2009 weiterbetrieben werden. Spätestens am 01. September 2010 gilt das neue Recht für alle, noch nicht in der ersten Instanz entschiedene Versorgungsausgleichssachen. Neu ist vor allem, dass

Ein neues Prozessrecht für Familienverfahren und für die freiwillige Gerichtsbarkeit sorgt seit dem 1. September für mehr Klarheit im Familienrecht. Bisher fanden in familiengerichtlichen Verfahren verschiedene Verfahrensordnungen gleichzeitig Anwendung. Das bedeutete, dass auch verschiedene Gerichte zuständig waren. Das Nebeneinander sowie teilweise das Ineinandergreifen verschiedener Verfahrensordnungen in einem Verfahren hatte immer wieder zu Schwierigkeiten geführt, die nun beseitigt wurden. Nun liegen alle mit Ehe und Familie verbundenen Rechtsstreitigkeiten beim Familiengericht in einer Hand.

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