Zusammenleben, wie es Ihnen
mit Recht am besten gefällt!

Motiv Zusammenleben

Heute steht es jedem frei, in der von ihm bevorzugten Partnerschaft zu leben: Als Mann und Frau können Sie ganz klassisch eine Ehe eingehen. Trauen Sie sich aber aus irgendwelchen Gründen nicht zu einer Eheschließung, wählen Sie als Alternative einfach die „Ehe ohne Trauschein“ – die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Und auch für zwei gleichgeschlechtliche Partner gibt es heute mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine rechtsverbindliche Form des Zusammenlebens.

Jede dieser Partnerschaften bietet den beiden Partnern Rechtssicherheit, z. B. bei einer möglichen Trennung, in Vermögensfragen oder hinsichtlich gemeinsamer natürlicher oder adoptierter Kinder. Diese Rechtssicherheit ist jedoch je nach Ausgestaltung der Partnerschaft verschieden.