Rente neu berechnen lassen

Bei Scheidungen teilt ein Ehepaar nicht nur Geld oder Häuser unter sich auf, sondern auch Rentenansprüche. Diese berechnen die Familienrichterinnen/Familienrichter im sogenannten Versorgungsausgleich bei der Scheidung. Bei diesem Ausgleich ging es in der Vergangenheit nicht immer gerecht zu. Eine Reform hat das geändert. Vor allem Frauen können davon profitieren.
2009 gelang ein großer juristischer Wurf: Denn damals änderte der Gesetzgeber die Weise, in der Familienrichterinnen/Familienrichter die Rentenansprüche scheidungswilliger Paare berechnen. Seit dieser Reform des sogenannten Versorgungsausgleichs erhalten Frauen bei einer Scheidung mehr Rentenansprüche - und damit manchmal mehr Geld im Alter. Diese Reform hatten Rechtsexperten lange gefordert, denn die alte Art der Berechnung benachteiligte bei einer Scheidung vor allem die Frauen.

Nicht auf Geld verzichten

Auch Frauen, die sich vor 2009 haben scheiden lassen, profi­tieren von dieser Reform. Denn sie können ihre Rente­nansprüche rückwirkend neu berechnen lassen, wenn ihre Scheidung in der Zeit vom 1. Juli 1977 bis zum 1. September 2009 war. So könnten sie zu deutlich mehr Rente kommen.

„Wir gehen von mehreren Tausend Ausgleichs­be­rechtigten aus, die profi­tieren können“, sagt Rechtsanwalt Klaus Weil von der Arbeits­ge­meinschaft Familien­recht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). "Es betrifft überwiegend die Frauen, deren Männer eine berufsständische Versorgung hatten, also Ärzte, Zahnärzte, Steuer­be­rater, Rechtsanwälte, oder deren Männer über eine Betrie­bs­rente abgesi­chert waren."

Es lohnt sich!

Wollen Frauen ihre Rente neu berechnen lassen, müssen sie das bei einem Familien­ge­richt beantragen. Das können sie aller­dings frühestens sechs Monate vor ihrem Rente­neintritt oder dem ihres Ex-Partners. Einen solchen Antrag zu stellen ist für Laien aber nicht immer einfach. Daher sollten sie dafür eine Familien­rechtsanwältin/einen Familien­rechtsanwalt einschalten.

Bis die Familien­richte­rinnen/Familien­richter die Rente der Frauen neu berechnet haben, ist Geduld gefragt. Denn das kann sechs Monate bis zu einem Jahr dauern. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Gesetz­geber für die erneute Berechnung der Rente eine so genannte Wesent­lichkeits­grenze gezogen hat. Das heißt: Erst wenn die Aussicht besteht, dass die Frau durch die Neu-Berechnung tatsächlich deutlich mehr Rente bekommen wird, eröffnen die Familien­richte­rinnen/Familien­richter das Verfahren überhaupt erst. Das kann aber auch schon bei 100 Euro der Fall sein.

Alte Wunden werden nicht aufge­rissen

Vielen Frauen fällt es aus emotio­nalen Gründen oft sehr schwer, solch ein Verfahren in Gang zu setzen. Denn das bedeutet für sie, sich wieder mit einem längst abgeschlos­senen Leben­sab­schnitt beschäftigen zu müssen. „Natürlich will niemand alte Wunden aufreißen. Und diese Gefahr ist natürlich da, wenn man mit seinem Ex-Mann ein weiteres Verfahren durchführen muss“, meint Weil. "Aber man muss auch sehen, dass in vielen Fällen gar nicht der Ex der Betroffene ist. Es ist sein Versorgungsträger, der häufig von der damaligen Umrechnung der Einzige war, der profi­tiert hat."