EltergeldPlus auch bei längerer Erkrankung

17.10.2023

(red/dpa). Elternteile, die über das Ende der Lohnfortzahlung hinaus erkranken, können trotzdem Anspruch auf die Zahlung von ElterngeldPlus haben. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht.

Der Mann erhielt ElterngeldPlus. Das gibt Eltern die Möglichkeit, doppelt so lange Elterngeld zu erhalten wie bei Bezug des „normalen“ Elterngelds. Dabei entspricht ein Monat Basiselterngeld zwei Monaten ElterngeldPlus. Dazu kann noch der so genannte Partnerschaftsbonus kommen. Eltern können maximal vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten. Voraussetzung: Sie arbeiten beide in Teilzeit (24 und 32 Wochenstunden).

Der junge Vater erkrankte kurz nachdem die Partnerschaftsbonusmonate begonnen hatten. Er blieb über das das Ende der Lohnfortzahlung hinaus arbeitsunfähig. Die zuständige Behörde war der Meinung, er habe deswegen keinen Anspruch und forderte das ElterngeldPlus für die vollen vier Monate zurück.

Zu Unrecht, entschieden die Richter. Eltern seien auch dann erwerbstätig, wenn sie ihre Arbeit vorübergehend krankheitsbedingt nicht ausüben könnten, das Arbeitsverhältnis jedoch weiter bestehe und der Elternteil voraussichtlich seine Arbeit wieder aufnehmen werde. Eine andere Auslegung der Gesetzeslage widerspreche dem Ziel des ElterngeldPlus, „die partnerschaftliche Betreuung des Kindes bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit beider Eltern wirtschaftlich abzusichern“.

Bundessozialgericht am 7. September 2023 (AZ: B 10 EG 2/22 R)