FSJ und Job zwischen Bachelor und Master – trotzdem Anspruch auf Kindergeld?

12.03.2024

(DAV). Nicht selten schließen Studierende den Masterstudiengang dem Bachelorstudium nicht direkt an. Fällt der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Bachelor und Master weg, handelt es sich nicht mehr um eine Ausbildung. In Verbindung mit einem Job kann sich auf den Kindergeldanspruch auswirken.

Der Vater erhielt für seine 1996 geborene Tochter Kindergeld. Im Sommer 2018 schloss diese ein Studium mit dem Bachelor ab. Vom Oktober desselben Jahres bis zum Mai 2019 absolvierte sie ein freiwilliges soziales Jahr. Nach ihrer Rückkehr übte die Frau eine befristete Aushilfstätigkeit im Umfang von 25 Wochenstunden aus. Zum 1. Oktober nahm sie dann ihr Masterstudium auf.

Anfang August 2019 teilte die Familienkasse dem Vater mit, dass sie das Kindergeld rückwirkend ab 1. Juni 20219 aufheben würden. Sie forderte das für Juni und Juli 2019 bereits ausgezahlte Kindergeld zurück, da dem Vater wegen der nicht nur geringfügigen Erwerbstätigkeit der Tochter für diesen Zeitraum kein Kindergeld zustehe.

Kindergeld zwischen Bachelor- und Masterstudiengang?
Der Bundesfinanzhof gab der Familienkasse Recht. Grundsätzlich sei die Frau zwar in der fraglichen Zeit kindergeldrechtlich zu berücksichtigen. Sie habe das Studium nicht zwischen Juli und September aufnehmen können, da kein Studienplatz zur Verfügung gestanden habe. Allerdings seien volljährige Kinder unter 25 Jahre nach Abschluss einer Erstausbildung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiteten.

Im vorliegenden Fall habe die Frau jedoch mit dem Bachelor-Abschluss ihre Erstausbildung abgeschlossen. Da sie das Masterstudium nicht zum nächstmöglichen Termin begonnen habe, sondern zunächst ein FSJ absolviert habe, handele es sich hier bei den beiden Studiengängen nicht um eine einheitliche Erstausbildung. Es fehle es an dem notwendigen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten.

Bundesfinanzhof am 12. Oktober 2023 (AZ: III R 10/22)