Ohne Maske und Test: Kein Ausschluss vom Unterricht in einer Privatschule

29.07.2021

(red/dpa). Die Pflicht zu Maske und Test ist Schülern mittlerweile vertraut. Doch kann eine Privatschule eine Schülerin vom Präsenzunterricht ausschließen, wenn diese beides verweigert?

Das Mädchen ist Schülerin an einer sogenannten Ersatzschule, das heißt eine Privatschule in freier Trägerschaft. Sie hatte sich geweigert, im Unterricht eine medizinische Maske zu tragen und sich zweimal wöchentlich einem Corona-Test zu unterziehen. Die Schulleitung hatte sie daraufhin vom Präsenzunterricht ausgeschlossen und berief sich dabei auf die Coronabetreuungsverordnung.

Der Ausschluss erfolgte zu Unrecht, entschied das Gericht in einem Eilverfahren. Zwar seien sowohl die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske im Unterricht als auch die Anordnung von regelmäßigen Corona-Tests rechtlich nicht zu beanstanden. Trotzdem seien die Bescheide der Schulleiterin „offensichtlich rechtswidrig“. Die Coronabetreuungsverordnung stelle hierfür keine ausreichende Ermächtigung dar. Hoheitliche Befugnisse könnten einer Privatschule nur durch oder aufgrund eines formellen Gesetzes eingeräumt werden. Es fehlt also eine gesetzliche Grundlage, auf der eine Ersatzschule eine solche Entscheidung treffen darf.

Verwaltungsgericht Düsseldorf am 21. Mai 2021 (AZ: 29 L 1079/21)