Sexueller Missbrauch von Kindern: Verurteilten Mann als Hausmeister beschäftigt – Tagesmutter verliert Tagespflegeerlaubnis

10.08.2021

(red/dpa). Eine Tagespflegeperson trägt eine große Verantwortung. Dazu gehört, dass sie die betreuten Kinder auch vor Gefährdungen durch andere schützen muss. Tut sie das nicht, kann sie sie ihre Tagespflegeerlaubnis verlieren.

Gemeinsam mit einer anderen Tagespflegeperson betrieb die Frau eine Großtagespflege. Bei einem unangemeldeten Hausbesuch trafen Mitarbeiter des Jugendamts ihren Ehemann dort an. Das hatten auch Eltern von betreuten Kindern gemeldet. Darüber hinaus hatte die Frau ihm kurzzeitig die Aufsicht über zwei Tageskinder überlassen.

Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilter Mann als Hausmeister in Kindertagespflege
Der Mann war wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Haft hatte er Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen. Dieses Verbot war 2017 ausgelaufen.

Die Tagespflegeerlaubnis der Frau wurde aufgehoben. Sie wandte sich an das Gericht. Ihr Mann habe sich nur für Hausmeistertätigkeiten dort aufgehalten. Dabei sei eine Überschneidung mit den Betreuungszeiten der Kinder nicht immer vermeidbar gewesen.

Ohne Erfolg. Zur Eignung als Kindertagespflegeperson gehöre, dass sie betreute Kinder auch „vor möglichen Schädigungen und Gefährdungen durch Dritte“ schütze. Damit sei unvereinbar, dass die Frau ihren Mann mit Hausmeistertätigkeiten betraut habe, während Kinder anwesend gewesen seien und sie ihm die Betreuung von Kindern überlassen habe. Hierbei drohe eine Kindeswohlgefährdung. Die Tagesmutter habe damit nicht mehr die Eignung für die Kindertagespflege.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 23. Juni 2021 (AZ: 12 B 910/21)