Trennung: Frau darf geschenkte Diamantohrringe behalten

24.11.2022

(DAV). Nach der Trennung kommt die Reue: Aufgebrachte Ex-Partner möchten hochwertige Geschenke, die sie in der Beziehung gemacht haben, zurückhaben. Solche Forderungen haben vor Gericht allerdings selten Erfolg.

Das Paar lebt eineinhalb Jahre in einer Beziehung. Der Mann überließ seiner Partnerin in dieser Zeit eine American Express Platinum Zweitkarte. Sie belastete das Konto mit gut 100.000 Euro. Darüber hinaus hatte ihr Freund ihr unter anderem Diamantohrringe geschenkt. Die Trennung der beiden verlief turbulent, die Frau erstattete Anzeige gegen ihren Ex-Partner wegen Sachbeschädigung. Es wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen. Der Mann forderte nun rund 200.00 Euro von der Frau sowie die Rückgabe der Ohrringe.

Ohne Erfolg. Der Mann habe nicht beweisen können, dass es sich bei der Überlassung der Kreditkarte um ein Darlehen gehandelt habe. Er habe sich darüber hinaus auf „aufaddierende Schenkungen“ berufen. Für den Widerruf einer Schenkung sei der Nachweis von grobem Undank erforderlich. Der liege jedoch nicht bereits dann vor, wenn ein Partner die nichteheliche Lebensgemeinschaft verlasse. Mit dem Ende einer solchen Beziehung müsse man jederzeit rechnen.

Es müsse vielmehr „eine Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere“ vorliegen. Die Verfehlung müsse eine Gesinnung des Beschenkten zeigen, die in erheblichen Maße die Dankbarkeit vermissen lasse, die der Schenker erwarten könne.

Eine solche subjektiv undankbare Einstellung konnte das Gericht jedoch nicht erkennen. Es sei zu berücksichtigen, dass die Geschenke zu einem luxuriösen und eher konsumorientierten Lebensstil gehörten. Beide Partner seien finanziell gut gestellt.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2022, Az. 17 U 125/21