Ungültige Online-Heirat

26.04.2022

(red/dpa). In Deutschland vor dem Computer zu sitzen und gleichzeitig in den USA zu heiraten, ist zwar technisch möglich, aber rechtlich nicht zulässig.

Das Paar – ein türkischer Staatsangehöriger und eine bulgarische Staatsangehörige – hatte sich an einem Computer in Deutschland das Ja-Wort gegeben. Dies geschah online über die Website der Behörden des US-Bundesstaates Utah.

Der Türke beantragte danach bei der Stadt Duisburg eine Bescheinigung. Er benötigte diese, um nachzuweisen, dass er die für die sogenannte Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern erforderlichen Angaben gemacht habe. Mit einer solchen Karte wird ein ordnungsgemäßer Aufenthalt im Bundesgebiet nachgewiesen. Ausländerbehörde und Gericht lehnten jedoch ab. Der Mann sei eben kein Familienangehöriger einer EU-Bürgerin.

Wann ist eine Heirat rechtlich gültig?
Nach deutschem Recht sei das Paar nicht verheiratet, so das Gericht. In Deutschland werde eine Ehe dadurch geschlossen, dass das Paar vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erkläre, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Werde der Wille, die Ehe zu schließen, nicht vor einem Standesbeamten erklärt, haben die Erklärungen, von wenigen den Ausnahmen abgesehen, keine rechtliche Wirkung.

Im übrigen gelte deutsches Recht, da sich das Paar im Bundesgebiet das Ja-Wort gegeben habe. Dass ein Behördenmitarbeiter in Utah diese Erklärungen protokolliert und eine Bescheinigung erstellt habe, ändere daran nichts.

Verwaltungsgericht Düsseldorf am 15. Februar 2022 (AZ: 7 L 122/22)