Unterhaltshöhe in Zeiten von Corona

27.12.2021

(red/dpa) Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie können auch bei einer Scheidung eine Rolle spielen – sie beeinflussen unter Umständen die Höhe des Unterhalts.

Im Rahmen der Scheidung stritt das Ex-Paar um den nachehelichen Unterhalt. Der unterhaltspflichtige Mann war selbständig und hatte durch die COVID 19-Pandemie deutliche Einbußen seiner Einkünfte zu verkraften. 2020 hatte er Corona-Soforthilfe in Höhe von rund 7.000 Euro erhalten. Diese war den unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Einkünften angerechnet worden.

Unterhaltszahlungen: Ist Corona-Soforthilfe relevantes Einkommen?
Das Gericht entschied, dass die Soforthilfe nicht als relevantes Einkommen gelten könne. Sie solle nicht den laufenden Lebensunterhalt abdecken, sondern insbesondere coronabedingte Liquiditätsengpässe überbrücken. Aufgrund dieser Zweckbindung könne man die Zuschüsse nicht für den laufenden Lebensunterhalt verwenden. Sie könnten daher auch nicht den eheangemessenen Lebensbedarf bestimmen.

Pandemie: Einkommensrückgänge werden bei Unterhalt berücksichtigt
Kurzfristige Einkommensrückgänge aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie seien zwar nicht bei der Bestimmung des eheangemessenen Bedarfs, dafür aber bei der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen. Man könne auch nicht von ihm verlangen, unmittelbar seine selbstständige Tätigkeit aufzugeben und eine angestellte Beschäftigung zu suchen.

Der Mann habe vor diesem Hintergrund seine Leistungsunfähigkeit überzeugend dargelegt. Er könne ab Januar 2021 keinen Unterhalt zahlen, da er aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie derzeit kein Einkommen erwirtschafte, das seinen Selbstbehalt übersteige. Ebenso könne er die Ausfälle auch nicht durch Rücklagen oder Einsatz seines Vermögens ausgleichen.

Oberlandesgericht Frankfurt am 26. April 2021 (AZ: 8 UF 28/20)