Weniger Elterngeld Plus bei Bezug von Krankengeld

13.04.2021

Kassel/Berlin (DAV). Eltern, die nach der Geburt ihres Kinds in Teilzeit weiterarbeiten möchten, können Elterngeld Plus beziehen. Bei einer Erkrankung während des Bezugs kann sich die Summe reduzieren, wenn das Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet wird.

Die Frau hatte nach der Geburt ihres Sohns ihre Berufstätigkeit in Teilzeit fortgesetzt. Ab dem fünften Lebensmonat ihres Kinds erhielt sie Elterngeld Plus. Als sie erkrankte, bezog sie ab dem neunten Lebensmonat ihres Sohns kein Gehalt mehr, sondern Krankengeld. Das wurde in vollem Umfang auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch erhielt sie für den neunten Lebensmonat weniger Elterngeld. Ab dem zehnten Lebensmonat erhielt sie nur noch den gesetzlichen Mindestbetrag von 150 Euro.

Krankengeld wird auf Basiselterngeld und Elterngeld Plus angerechnet
Das Elterngeld Plus ist gedacht für Eltern, die ihr Kind gemeinsam erziehen und nach der Geburt schon frühzeitig in Teilzeit weiterarbeiten möchten. Das Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Arbeiten sie nach der Geburt in Teilzeit, kann das monatliche Elterngeld Plus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Die Frau klagte – ohne Erfolg. Krankengeld wird auf das Elterngeld Plus genauso angerechnet wie auf das Basiselterngeld, erklärte das Gericht. Falle das Einkommen krankheitsbedingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Unter Umständen reduziere sich das Elterngeld Plus dann bis auf das Mindestelterngeld.

Bundessozialgericht am 18. März 2021 (AZ: B 10 EG 3/20 R)