Zweifel an Vaterschaft wegen Kennenlernen über Datingplattform

10.07.2024

(DAV). Sich über eine Datingplattform kennenzulernen, ist heute nichts Besonderes mehr. Allein die Tatsache, dass man über eine solche Plattform in Kontakt gekommen ist hat, kann auch nicht herangezogen werden, um der Frau Sex mit anderen Männern zu unterstellen und deswegen die Vaterschaft anzuzweifeln.

Der mutmaßliche Vater stritt die Vaterschaft für das 2020 geborene Mädchen ab. Er wies darauf hin, dass man sich über eine Datingplattform kennengelernt habe. Angesichts dieser Umstände hätte sich dem Familiengericht der Verdacht aufdrängen müssen, dass die Mutter in der Zeit auch mit anderen Männern verkehrt habe. In der Empfängniszeit habe er keinen Geschlechtsverkehr mit der Mutter gehabt.

Vor Gericht hatte er keinen Erfolg. Das Abstammungsgutachten habe eine 99,9%ige genetische Übereinstimmung ergeben – damit sei die Vaterschaft „praktisch erwiesen“.

Datingplattform: Kein Beweis für Sex mit anderen Männern
Im Übrigen ergebe sich aus seiner Argumentation kein schwerwiegender Zweifel an seiner Vaterschaft. Für derartige schwerwiegende Zweifel reiche „ein nur möglicher, aber weder wahrscheinlicher noch bewiesener Mehrverkehr“ nicht aus. Nur aufgrund der Tatsache, dass sich die Mutter und er auf einer Datingplattform kennengelernt hätten, dränge sich nicht auf, dass die Frau in der Empfängniszeit noch mit weiteren Männern Sex gehabt habe. Genauere Angaben des Vaters dazu, mit welchen Personen, wann und wo die Mutter das stattgefunden haben solle, fehlten.

Oberlandesgericht Frankfurt am 01. Februar 2024 (AZ: 1 UF 75/22)