Beschlüsse Kinder

Bundeskabinett beschließt Kinderschutzgesetz

21.01.2010

Am 21. Januar hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Kinderschutzgesetzes beschlossen. Ziel der Regierung ist, Kinder und Jugendliche besser vor Verwahrlosung und Misshandlung zu schützen. Jugendämter und Kinderärzte stehen im Fokus des neuen Gesetzes, das nun noch Bundestag und Bundesrat passieren muss.

Jugendämter werden mit diesem Gesetz in die Pflicht genommen, sich bei gewichtigen Anzeichen für die Gefährdung des Kindeswohls selbst einen direkten Eindruck zu verschaffen. Mitarbeiter der Jugendämter sollen zukünftig in solchen Fällen Hausbesuche machen, um Kind und Eltern in ihrem persönlichen Umfeld kennen zu lernen. Der Hausbesuch wird gesetzlicher Standard. Einzige Ausnahme: Wenn ein solcher Besuch den Schutz des Kindes gefährden könnte.

Außerdem schiebt der Gesetzentwurf dem so genannten „Jugendamt-Hopping“ einen Riegel vor. Eltern, die sich dem Zugriff des Amtes entziehen wollen, können dies zur Zeit noch relativ leicht tun durch einen Umzug. Dem „neuen“ Jugendamt fehlen dann häufig wichtige Informationen. Das neue Gesetz regelt, welche Daten in welchem Fall an das neue Amt weitergegeben werden.

Ein wichtige Rolle beim Aufdecken von Verwahrlosung oder Misshandlungen spielen Kinderärzte und -ärztinnen. Da sie wie alle Ärzte der Schweigepflicht unterliegen, standen sie vor einem Dilemma, wenn sie bei ihren kleinen Patienten Dinge beobachteten, die eigentlich eine Meldung beim Jugendamt rechtfertigten. Der neue Gesetzentwurf lockert unter bestimmten Voraussetzungen die Schweigepflicht für Kinderärzte. Ähnliches sieht das Gesetz auch für andere Berufe vor, die mit der Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen befasst sind.

Für Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird es ein „erweitertes Führungszeugnis“ geben. Die Betreffenden müssen damit nachweisen, dass sie nicht wegen Sexualdelikten vorbestraft sind.

Ein „Kinderschutzgesetz“ gab es bereits im Wilhelminischen Kaiserreich. Dieses regelte allerdings die Kinderarbeit. Auch heute noch besteht unter dem Namen „Jugendarbeitsschutzgesetz“ ein Nachfahre dieses Gesetzes.