Beschlüsse Kinder

Entscheidungsbefugnis zur Beantragung eines Reisepasses

27.11.2012

Die Eltern einer zehnjährigen Tochter sind getrennt. Die Tochter lebt auf eigenen Wunsch bei ihrem Vater im Irak. Als der Vater die Verlängerung des Reisepasses beantragte, verweigerte die Mutter ihre Zustimmung. Sie sah das Kindeswohl gefährdet, wenn die Tochter beim Vater im Irak lebt.

Der Vater konnte die Übertragung dieser Entscheidung auf sich erreichen. Die Entscheidungen rund um einen Reisepass sind Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für ein im Ausland lebendes Kind. Ein Pass ermöglicht die Reisefreiheit unter dem Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit im Ausland.

Verweigert ein Elternteil bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung die Zustimmung, kann das Gericht die Entscheidungsbefugnis auf den anderen Elternteil übertragen. Im vorliegenden Fall diene der deutsche Reisepass dem Schutz des Kindes. Entscheidend sei, dass sich das Kind als Deutsche ausweisen könne. Unerheblich sei in diesem Zusammenhang, ob der Vater sich bei der Ausreise des Kindes falsch verhalten habe. Es bestünden auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass das körperliche Wohl des Kindes im Irak gefährdet sein könnte.

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 27. März 2012 (AZ: II 4 UF 24/12)