Beschlüsse Kinder

Kein Schmerzensgeld für Kind in Corona-Quarantäne

29.12.2021

(red/dpa). Für Kinder ist die Situation in einer häuslichen Quarantäne besonders schwierig. Die Belastungen einer zwölftägigen Quarantäne für ein dreijähriges Kind sind jedoch verhältnismäßig.

Als ein Kind aus ihrer Kindergartengruppe positiv auf Covid 19 getestet wurde, musste das dreijährige Mädchen als „enge Kontaktperson“ nach den RKI-Kriterien für zwölf Tage in häusliche Quarantäne.

Das Mädchen, vertreten durch seine Eltern, machte Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro geltend. In der Quarantäne sei sie von Tag zu Tag aggressiver geworden und habe unter heftigen Schlafstörungen gelitten, es bestehe der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Das Gericht wies die Klage ab. Das Gesundheitsamt habe korrekt gehandelt. Es gebe schon keine Amtspflichtverletzung, da die Quarantäneanordnung

  • auf einer gesetzmäßigen Ermächtigungsgrundlage beruhe,
  • die Voraussetzungen für ihren Erlass vorlägen
  • und keine Ermessensfehler ersichtlich seien.

Vor allen Dingen sei die Quarantäne auch verhältnismäßig gewesen. Mit Blick auf die potentielle Infektionsgefahr einer Kontaktperson sei die schwerwiegende Einschränkung der Bewegungsfreiheit noch angemessen. Das ändere sich auch nicht dadurch, dass das Mädchen selbst kein erhöhtes Risiko einer schweren Erkrankung aufweise.

Corona: Häusliche Quarantäne auch für Kinder angemessenen Maßnahme
Bei der Quarantäne gehe es vorwiegend darum, Infektionsketten zu unterbrechen und so mögliche Erkrankungen weiterer Personen zu verhindern. Zu berücksichtigen sei auch, dass eine häusliche Quarantäne nicht mit einer stationären Unterbringung zu vergleichen sei. Das Kind bleibe in seiner gewohnten Umgebung mit seinen Eltern als Vertrauenspersonen. Auch wenn die Beschränkung, nicht nach draußen zu dürfen und keinen Besuch zu empfangen, schwerwiegend sei, sei die Belastung angesichts des begrenzten Zeitraums noch angemessen.

Landgericht Köln am 26. Oktober 2021 (AZ: 5 O 117/21)