Beschlüsse Kinder

Mutter verweigert Vaterschaftsfeststellung: Gericht stellt trotzdem Vaterschaft fest

05.09.2023

(red/dpa). Verweigert eine Mutter die Vaterschaftsfeststellung, kann der Mann, der in der Frage kommenden Empfängniszeit Verkehr mit ihr hatte, das Gericht einschalten. Das Gericht muss dann sämtliche Beweismittel ausschöpfen. Bleibt das ohne Erfolg, kann es trotzdem feststellen, dass der antragstellende Mann der Vater ist.

Das Mädchen war 2020 geboren worden. Der Mann wollte seine Vaterschaft feststellen lassen. Die Frau lehnte eine Vaterschaftsfeststellung ab. Sie sei sich sicher, dass er nicht der Vater des Kinds sei. Mit ihm hätte sie erst Geschlechtsverkehr gehabt, als sie schon schwanger gewesen sei.

Obwohl ihre Weigerung rechtswidrig war, blieb die Frau dabei. Da sie nach Beginn des Verfahrens nach Rumänien gezogen war, konnte die notwendige Untersuchung konnte auch nicht im Wege der Rechtshilfe durch ein rumänisches Gericht durchgesetzt werden. Nach den rumänischen Gesetzen gibt für den nichtehelichen Vater kein gesetzliches Recht auf Feststellung der Vaterschaft.

Das deutsche Gericht entschied: Der Mann ist Vater des Kinds. Die Vaterschaft werde vermutet, weil er und die Mutter des Kinds nach übereinstimmender Darstellung innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit Verkehr hatten.

Mutter verweigert Vaterschaftstest: Wie stellt Gericht Vaterschaft fest?
Gehe es um so genannte Abstammungssachen müssten sämtliche Beweismittel ausgeschöpft werden. Das sei hier geschehen. Durch die Weigerung der Kindesmutter seien die Beweismittel jedoch nun erschöpft.

Das Gericht erläuterte, dass die „gesetzliche Vaterschaftsvermutung“ davon ausgehe, dass die Mutter eines Kinds während der Empfängniszeit gewöhnlich nur mit einem Mann verkehre. Erst schwerwiegende Zweifel entkräfteten diese Vermutung. Dafür reiche die Aussage der Mutter jedoch nicht aus, sie sei bereits schwanger gewesen, als sie Verkehr mit dem Mann gehabt habe.

Ihre pauschale Aussage, mit mehr als einem Mann Verkehr gehabt zu haben, begründe keinen ausreichende Zweifel an der Vaterschaft. Die Aussage müsse auch im Zusammenhang mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gesehen werden.

Die Mutter hätte es anderenfalls in der Hand, durch bloße Behauptungen und ihre Verweigerung der notwendigen Untersuchungen den Antrag auf Vaterschaftsfeststellung scheitern zu lassen.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main am 17. Oktober 2022 (AZ: 6 UF 68/22)