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Nach der Trennung: Streit um Hund und Katze

17.01.2019

(red/dpa). Juristisch betrachtet ist ein Haustier ein Gegenstand. Trennen sich seine Besitzer, gehören die Tiere daher zu dem aufzuteilenden Hausrat. Doch haben Hund und Katze für ‚ihre‘ Menschen in der Regel einen höheren Stellenwert als normaler Hausrat. Und so streiten Paare nach der Trennung nicht selten auch vor Gericht um ihr Tier.

Nach der Trennung des Ehepaares lebte die Hündin Dina bei dem Ehemann. Die Frau war in ein anderes Bundesland verzogen. Rund zwei Jahre nach der Trennung verlangte sie von ihrem Mann jedoch die Herausgabe der Hündin. Vor Gericht forderte sie für eine entsprechende Klage die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe.

Ohne Erfolg. Auch wenn ein Hund rechtlich zum Hausrat gehöre, müsse man berücksichtigen, dass er ein Lebewesen sei. Man müsse daher „das gesetzgeberische Bekenntnis zum ethisch fundierten Tierschutz“ berücksichtigen. Hunde bauten Beziehungen zu Menschen auf und könnte unter dem Verlust eines Menschen leiden. Daher sei entscheidend, wer die Hauptperson für die Hündin sei, wer sie versorge und pflege. Das sei hier der Mann. Es spiele dabei keine Rolle, welcher Ehepartner sich während der Ehe am meisten um das Tier gekümmert habe. Die Hündin lebe nun seit mehr als zweieinhalb Jahren bei dem Ehemann. Das Gericht ging davon aus, dass er damit zur Hauptbezugsperson geworden war. Eine Trennung von Herr und Hund sei daher mit dem Tierwohl nicht vereinbar.

Oberlandesgericht Oldenburg am 16. August 2018 (AZ: 11 WF 141/18)