Beschlüsse Kinder

NRW: Jüngere Geschwister von Vorschulkindern gehen kostenlos in die Kita

07.06.2016

(DAV). Das nordrhein-westfälische Kinderbildungsgesetz (Kibiz) sieht vor, dass für Kinder im Vorschuljahr die Angebote von Kindertageseinrichtungen oder -pflege kostenlos sind. Das gilt dann auch für das jüngere Geschwisterkind, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 7. Juni 2016 (AZ: 12 A 1756/15; 12 A 1757/15; 12 A 1758/15; 12 A 1759/15; 12 A 1760/15). 

Die Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen sah vor, dass für Geschwisterkinder von Vorschulkindern ein Elternbeitrag zu zahlen ist.

Dagegen hatten fünf Kempener Elternpaare mit je zwei Kindern geklagt. Die Kinder besuchten im Kindergartenjahr 2014/15 jeweils einen Kindergarten. Für das ältere Kind mussten die Eltern, so wie es Kibiz vorsieht, im Vorschuljahr keine Beiträge zahlen. Für die jüngeren Geschwister sollten die Eltern jeweils den Beitrag zahlen. Zwar sah die Elternbeitragssatzung der Stadt Kempen vor, dass bei gleichzeitigem Kindergartenbesuch von Geschwisterkindern nur für ein Kind ein Beitrag zu zahlen sei. Eine zweite Regelung in der Satzung bestimmte jedoch, dass dieser eine Beitrag auch dann zu zahlen sei, wenn für ein Kind eine Beitragsbefreiung aufgrund des Vorschuljahres bestehe.

Die beklagte Stadt sah in der Forderung der Eltern eine „doppelte Befreiung von Vorschul- und Geschwisterkindern“, die laut der gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben sei.

Kein Beitrag für das jüngere Kind

Die zweite Regelung der Satzung verwarfen die Richter als unwirksam und nichtig. Sie sei nicht mit dem Kibiz zu vereinbaren. Danach seien beitragsfreie Vorschulkinder im Rahmen von Geschwisterregelungen so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Beitrag zu leisten wäre. Daraus ergebe sich, dass der eine Beitrag, den laut Kempener Elternbeitragssatzung die Eltern im Fall von Geschwisterkindern zahlen müssten, der des beitragsfreien Vorschulkinds sei. Die weitere Regelung, nach der im Fall von beitragsfreien Vorschulkindern für das jüngere Kind ein Beitrag erhoben werde, sei deshalb unwirksam.