Beschlüsse Kinder

Nur eine USA-Reise im Jahr

27.11.2012

Das geschiedene Paar hatte das gemeinsame Sorgerecht für den siebenjährigen Sohn. Die Mutter lebte mit dem Kind in den USA. Die Eltern hatten vereinbart, dass der Vater unter bestimmten Bedingungen an jeweils sieben Tagen im Quartal sein Umgangsrecht ausüben dürfe. Als die Mutter in Deutschland gelebt hatte, hatte der Sozialhilfeträger die Kosten für die monatliche Ausübung des Umgangsrechts übernommen. Nach dem Umzug in die USA übernahm der Träger diese Kosten jedoch nicht länger. Im November 2010 entschied das Landessozialgericht, dass das Jobcenter die Kosten für zwei Besuche innerhalb der nächsten sechs Monate zu übernehmen habe. Im Januar 2012 fand ein weiterer Besuch statt, dessen Kosten von rund 1.000 Euro ebenfalls das Jobcenter trug. Die Kostenübernahme für eine weitere Reise im April 2012 verweigerte es jedoch.

Es sei nur eine jährliche Besuchsreise angemessen, so das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Dabei seien verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Zum einen die seit längerem bestehende erhebliche örtliche Entfernung zwischen Vater und Sohn. Daraus ergebe sich, dass die geforderte viermalige Ausübung des Umgangsrechts pro Jahr einen Einsatz von rund 35 Prozent des Einkommens eines Durchschnittsverdieners ausmachen würde. Zum anderen könnte der Umgang des Vaters mit seinen anderen Kindern zu stark eingeschränkt werden. Darüber hinaus verwiesen die Richter auf die Möglichkeiten einer elektronischen Bildübertragung („Skypen“).

Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 2012 (AZ: L 3 AS 210/12 B ER)