Beschlüsse Kinder

Umzug nach Paris: Mutter erhält alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn

18.06.2008

Die freie Wahl des Lebensmittelpunktes des einen Elternteils kann Vorrang haben vor dem Recht des anderen Teils, sein Umgangsrecht für das gemeinsame Kind unverändert ausüben zu können. Zu dieser Entscheidung kam das Amtsgericht Offenburg am 18. Juni 2008 (Az -2 F 423/06).

Die getrennt lebenden Eltern eines achtjährigen Sohnes stritten um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das sie zu der Zeit beide ausübten. Der Sohn lebte bei der Mutter und hatte regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater. Als sich die Mutter entschloss, gemeinsam mit ihrem Sohn zu ihrem Freund nach Paris zu ziehen, beantragte sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dagegen wandte sich der Vater. Er befürchtete, dass durch den Umzug von Offenburg nach Paris sein Umgangsrecht beeinträchtigt würde.

Die Richter verhandelten mit den beiden Parteien zweimal mündlich und holten das Gutachten eines Kinderpsychologen ein. Auf dieser Basis kamen sie zu dem Ergebnis, dass es für das Wohl des Kindes am besten sei, wenn der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen würde. Zwischen den Eltern habe keine Übereinstimmung erzielt werden können. Man könne jedoch nicht von der Mutter erwarten, auf den Umzug nach Paris zu verzichten. Im vorliegenden Fall wöge das Recht auf freie Wahl des Lebensmittelpunktes schwerer als das Recht des Vaters, den Umgang mit seinem Sohn wie bisher pflegen zu können. Dafür ausschlaggebend war zum einen, dass die Mutter den Kontakt ihres Sohnes mit dem Vater unterstütze. Zum anderen lebe der Vater „seine Vaterschaft auf niedrigster Ebene“ und dabei eher als „Kumpel“ denn als in der klassischen Vaterrolle.