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Wem gehört der Hausrat?

18.04.2012

Bei einer Trennung steht demjenigen der Gegenstand zu, dem er gehört. Problematisch wird es allerdings mit Gütern, die während der Ehe gemeinsam erworben wurden. Es kommt immer wieder vor, dass der ausziehende Ehegatte solche Haushaltsgegenstände aus der gemeinsamen Wohnung mitnimmt. Allerdings darf er dies nicht.

Das Gesetz geht grundsätzlich davon aus, dass Hausrat, der während der Ehe angeschafft wurde, dem Ehepaar gemeinsam gehört. Der Ehepartner, der dies im konkreten Fall nicht akzeptieren will, muss das widerlegen. Sofern es sich um geschenkte Sachen handelt, ist entscheidend, welcher der beiden Partner beschenkt wurde. Bei Hochzeitsgeschenken ist davon auszugehen, dass die Zuwendung immer beiden Parteien zugedacht war.

Nimmt jemand unberechtigt Dinge des Hausrats mit, kann der verbliebene Ehegatte die Herausgabe verlangen. Wohnt er noch in der ehelichen Wohnung, muss der andere Ehegatte die Gegenstände, die er widerrechtlich mitgenommen hat, dorthin zurückbringen. Unter bestimmten Umständen kommt eine Ausgleichszahlung in Betracht.

In jedem Fall sollte man versuchen, direkt nach der Trennung Regelungen über die Verteilung des Hausrats zu vereinbaren. Da noch andere Fragen bei der Trennung zu klären sind, ist es hilfreich, sich schon früh anwaltlicher Hilfe zu versichern. Auf dieser Homepage finden Sie eine Anwaltssuche, mit der Sie Familienrechtlerinnen und Familienrechtler in Ihrer Nähe finden können.