Beschlüsse Kinder

Umgang: Durchsetzung gerichtlicher Regelungen bei zerstrittenen Eltern unabdingbar

29.08.2023

(red/dpa). Eltern sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kinds zum jeweils anderen Elternteil erschwert. Sind Eltern sehr zerstritten und reizen ihre jeweiligen Rechte bis an die Grenze der Schikane aus, ist die Einhaltung und Durchsetzung gerichtlicher Regelungen umso dringender nötig.

Die Eltern haben sich getrennt, die beiden gemeinsamen Kinder leben bei der Mutter. In der gerichtlich festgesetzten Umgangsvereinbarung ist unter anderem festgelegt, dass der Vater jeweils Samstagvormittag um 10.00 Uhr mit seinen Söhnen telefoniert.

Da die Mutter dies nicht eingehalten habe, beantragte der Vater die Festsetzung eines Ordnungsgelds gegen die Mutter. Die vereinbarten Telefonate mit den Kindern hätten an drei aufeinander folgenden Samstag verspätet und einmal davon nur mit akustischen Störungen und Unterbrechungen stattfinden können.

Zerstrittene Eltern: Störungsfreie Telefonate mit Kind müssen möglich sein
In zweiter Instanz war der Vater erfolgreich. Eltern seien rechtlich verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kinds zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtige oder die Erziehung erschwere. Das gelte auch bei der Durchführung einer Umgangsregelung. Für die vereinbarten Telefonate folge daraus, dass die Mutter nicht nur die telefonische Erreichbarkeit der Kinder sicherzustellen, sondern auch für eine ungestörte Umgebung zu sorgen habe.

Die Richter in beiden Instanzen wiesen ausdrücklich darauf hin, dass beide Elternteile ihren Machtkampf zu Lasten des Umgangs der Kinder mit dem Vater bis an die Grenze der wechselseitigen Schikane fortsetzten. In der Gesamtschau zeige sich, dass sie jeweils auf ihre formale Rechtsposition pochten und nicht bereit seien, zugunsten des Rechts der Kinder auf Umgang mit dem Vater flexibler zu agieren.

Dies rechtfertige es jedoch nicht, bei Verstößen gegen die Umgangsregelung von Ordnungsmitteln abzusehen. Im Gegenteil: Gerade bei derartig zerstrittenen Eltern, die nicht in der Lage seien, im Sinne ihrer Kinder vernünftig zu handeln, müsse man auf die Einhaltung gerichtlicher Regelungen besonders achten. Andernfalls wären diese überflüssig.

Oberlandesgericht Celle am 16. Februar 2023 (AZ: 10 WF 168/22)