Beschlüsse Scheidung

Bigamie: Der erste Ehemann wird in Fragen der Abstammung eines Kindes wie ein verstorbener Ehepartner behandelt

02.03.2009

Bekommt eine Frau, die mit zwei Männern gleichzeitig verheiratet ist, ein Kind, so gilt dies als Kind des zweiten Ehemannes. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken am 2. März 2009 (5 UF 128/08).

Zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes war eine Frau zweimal verheiratet. Sie hatte 2001 in Nigeria ihren ersten Mann, 2003 ihren zweiten Mann geheiratet. Mit dem zweiten Mann lebte sie zusammen. Nach der zweiten Heirat kam 2003 das Kind zur Welt. Die Ehe mit ihrem ersten Mann wurde 2006 geschieden. Die Mutter und ihr Mann stritten mit dem ersten Ehemann darum, wer der sorgeberechtigte gesetzliche Vater des Kindes sei.

Normalerweise gilt der Ehemann als Vater eines während der Ehe geborenen Kindes. Dafür kamen nun aber im vorliegenden Fall zwei Männer in Betracht.

Die Richter entschieden, dass Ehemann Nummer zwei der sorgeberechtigte Vater sei. Für ihre Entscheidung zogen sie die gesetzliche Regelung zu einer anderen Konstellation heran: Wird ein Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemanns geboren, so gilt dieser als der Vater. Ist die Frau zu diesem Zeitpunkt aber bereits wieder verheiratet, so gilt der neue Ehepartner als Vater. Diese Regelung wandten die Richter auf den Fall der Doppelehe an und setzten somit den ersten Ehemann in Fragen der Abstammung einem verstorbenen Gatten gleichgesetzt.