Beschlüsse Scheidung

Elternteil darf nicht allein über Sparkonto des Kinds verfügen

30.04.2019

(red/dpa). Grundsätzlich gilt ein Gesamtvertretungsprinzip der Eltern für ihr Kind. Nach einer Trennung kommt es im Regelfall zum gemeinsamen Sorgerecht. Danach darf der Elternteil, bei dem das Kind lebt, über Dinge des täglichen Lebens allein bestimmen. Bei ‚Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung‘ müssen beide Elternteile Einvernehmen erzielen. Was diese Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind, ist oft streitig.

Zu den Angelegenheiten des gemeinsamen Sorgerechts gehört auch die Verfügung über das Sparvermögen des Kinds, so das Oberlandesgericht Oldenburg. A

uskunftsanspruch über Ersparnisse des Kinds
Die Eltern des 2009 geborenen Sohnes leben getrennt. Der Sohn wohnt bei der Mutter. Der Vater wollte im Jahr 2017 wissen, was aus den Ersparnissen des gemeinsamen Sohns in Höhe von über 15.000 Euro geworden war. Die Mutter gab ihm jedoch nicht die gewünschte Information. Daraufhin beantragte der Vater bei Gericht, die Mutter zur Auskunft zu verpflichten.

Ersparnisse fallen unter das gemeinsame Sorgerecht
Grundsätzlich ist ein Elternteil verpflichtet, den anderen Elternteil über den Verbleib der Ersparnisse des gemeinsamen Kinds zu informieren. Die Verfügung über ein Sparvermögen in einer Gesamthöhe von mehr als 15.000 Euro stellt eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung dar. Hierüber müssen Eltern sich gemeinsam abstimmen.

Im vorliegenden Fall informierte die Mutter noch im laufenden Verfahren darüber, dass die Ersparnisse auf ein neues Sparkonto des Jungen eingezahlt wurden. Dadurch hatte sich das Verfahren erledigt. Da aber die Mutter den Anlass für das Verfahren gegeben hatte, erlegte das Oberlandesgericht ihr die gesamten Verfahrenskosten auf.

Oberlandesgericht Oldenburg am 29. Januar 2018 (AZ: 4 WF 11/18)