Beschlüsse Scheidung

Entzug des Sorgerechts nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen zulässig

22.09.2009

Nach einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken (Aktenzeichen 9 WF 90/07) darf Eltern in einem gerichtlichen Eilverfahren das Sorgerecht nur ausnahmsweise entzogen werden. So müsse dazu das Fehlverhalten der Eltern bereits so weit gehen, dass nachhaltig körperliche, geistige und seelische Schäden des Kindes zu befürchten seien.

Mit dem Urteil des OLG wurde eine Entscheidung des Amtgerichts Homburg aufgehoben. Dieses hatte einer alleinerziehenden Mutter eines zweijährigen Sohnes per Eilbeschluss mit sofortiger Wirkung das Sorgerecht entzogen, das sie laut Jugendamt das Kind vernachlässige. Das OLG sah aber im Entzug des Sorgerechts einen derart schwerwiegenden Eingriff in das Recht der Eltern, dass er nur ausnahmsweise in einem gerichtlichen Eilverfahren zulässig sei. Zunächst müssten in solchen Fällen weniger gravierende Maßnahmen gegen die Eltern ergriffen werden, z. B. der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts.