Beschlüsse Scheidung

Iranische Khol-Scheidung: Anerkennung in Deutschland möglich

28.02.2023

(DAV). Bei der iranischen Khol-Scheidung stellt zunächst ein Gericht fest, dass es keine Aussicht auf Versöhnung gibt, anschließend beurkundet ein Notar die Scheidung. Das Oberlandesgericht Braunschweig musste entscheiden, ob die Khol-Scheidung in Deutschland anerkannt werden kann.

Das iranische Ehepaar hatte 2017 in Teheran geheiratet und dort auch die Scheidung eingereicht. Der Mann, der inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wollte die Anerkennung der Scheidung in Deutschland erreichen. Er legte hierfür das Urteil des Teheraner Familiengerichts vor, das bescheinigte, dass eine Schlichtung unmöglich sei, sowie die notarielle Urkunde über die Beurkundung der Scheidung.

Der zuständige Präsident des Oberlandesgerichts wies den Antrag zurück. Es handele sich um eine einvernehmliche Scheidung nach dem iranischen Zivilgesetzbuch, auch „Khol“ genannt. Diese sei keine gerichtliche Scheidung, sondern eine sogenannte Privatscheidung mit Behördenbeteiligung. Bei dieser Scheidung stelle das Gericht auf Antrag beider Ehepartner die Unmöglichkeit der Versöhnung fest. Die Scheidung erfolge durch die später vor dem Notar abgegebene Scheidungserklärung des Ehemannes. Im deutschen Recht gebe es jedoch die sogenannte Privatscheidung mit Behördenbeteiligung nicht. Daher könne die Scheidung nicht anerkannt werden.

„Khol“: Privatscheidung mit Beteiligung einer Behörde?
Daraufhin beantragte der Mann die gerichtliche Entscheidung. Die Ehe sei nach iranischem Recht ordnungsgemäß geschieden worden. Die Scheidung sei durch einen hoheitlichen Scheidungsakt erfolgt, nachdem das iranische Gericht auf Antrag der Ehefrau und nach eigener Prüfung die Zustimmung zur Scheidung erteilt habe.

Vor Gericht hatte der Mann Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass die Khol-Scheidung als gerichtliche Scheidung qualifiziert werden könne und den Grundsätzen des deutschen Scheidungsrechts nicht widerspreche.

Die Khol-Scheidung sei als Kombination der gerichtlichen Feststellung des Scheiterns der Ehe und der anschließenden notariellen Registrierung als gerichtliche Scheidung anerkennungsfähig. Die Gerichtsentscheidung sei die wesentliche Voraussetzung für die Scheidung, da nach deren Erlass keiner der Ehepartner allein den Vollzug der Scheidung mehr verhindern könne.

Oberlandesgericht Braunschweig am 10. Oktober 2022 (AZ: 5 VA 1/22)