Beschlüsse Scheidung

Katholische Grundschule: Katholische Schüler haben Vorrang bei Aufnahme

05.11.2015

(dpa/red). Eine katholische Grundschule muss einen katholischen Schüler vorrangig vor so genannten bekenntnisfremden Schülern aufnehmen.

Die katholische Grundschule hatte einen Anmeldeüberhang und lehnte die Aufnahme eines katholischen Schulanfängers ab. 29 bekenntnisfremde Schulanfänger hatte sie bereits akzeptiert. Im Rahmen eines Eilverfahrens entschied das Verwaltungsgericht Aachen, dass die Schule den Jungen aufnehmen müsse. 

Bekenntnisschulen: vor allem für die Kinder des jeweiligen Glaubens

Bei einer katholischen Schule handele es sich um eine so genannte Bekenntnisschule. Hier würden Kinder der jeweiligen Religionsgemeinschaften nach den Grundsätzen der verschiedenen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen. Die Schulen seien also für Kinder des jeweiligen Glaubens eingerichtet worden. Bekenntnisfremden Schülerinnen und Schülern stehe der Weg in eine katholische Bekenntnisschule nicht grundsätzlich offen, wenn sie – wie im vorliegenden Fall – eine Gemeinschaftsgrundschule in zumutbarer Entfernung erreichen könnten.

Die Richter wiesen darauf hin, dass auch Eltern, die nicht dem von der Schule vermittelten Glauben anhingen, einen Anspruch auf Aufnahme ihrer Kinder hätten. Dieser sei jedoch von der vorhandenen Kapazität abhängig. Außerdem müssten sie die Grundsätze des fremden Bekenntnisses voll und ganz bejahen. Das heiße unter anderem, sie müssten mit dem erteilten Religionsunterricht und der Lehrerin oder dem Lehrer einverstanden sein. 

Verwaltungsgericht Aachen am 11. August 2015 (AZ: 9 L 661/15)