Beschlüsse Scheidung

Keine Einigung über Nachnamen des Kinds – Gericht lässt einen Elternteil entscheiden

30.04.2019

(red/dpa). Können sich getrenntlebende Eltern, die sich das Sorgerecht teilen, in einzelnen Punkten nicht einigen, kann das Gericht hier die Entscheidungsbefugnis unter Umständen auf einen Elternteil übertragen. Das gilt auch für die Namensgebung.

Die Eltern hatten sich noch vor der Geburt des Kinds getrennt. Über den Vornamen für ihr Kind hatten sie sich einigen können, nicht jedoch über den zweiten Vornamen und den Nachnamen. Dem Vater war wichtig, dass aus dem Namen die indischen Wurzeln seines Kinds deutlich würden.

Familiennamen – im Streitfall kann ein Elternteil entscheiden
Das Gericht übertrug der Mutter das Namensbestimmungsrecht für den Nachnamen. Das Kind lebe mit der Mutter und seiner Halbschwester in einem Haushalt zusammen. Für das Kindeswohl, das hier ausschlaggebend sei, sei es das Beste, wenn es denselben Geburtsnamen wie die beiden trage. Das erhöhe das Zusammengehörigkeitsgefühl. Dem Wunsch des Vaters trug das Gericht Rechnung, indem es ihm das Namensbestimmungsrecht für den zweiten Vornamen übertrug. Dies mache die Bindung zum Vater und seinem Herkunftsland deutlich.

Damit wollte sich der Vater nicht abfinden. Er legte Beschwerde ein und beantragte Verfahrenskostenhilfe für dieses Verfahren. Doch das Oberlandesgericht Nürnberg sah es genauso wie das Amtsgericht. Dessen Entscheidung berücksichtige sowohl das Kindeswohl als auch die Belange der Eltern. Es lehnte den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ab. Der Vater nahm daraufhin seine Beschwerde zurück.

Oberlandesgericht Nürnberg am 30. Juli 2018 (AZ: 10 UF 838/18)