Beschlüsse Scheidung

Keine Scheidung per WhatsApp

29.12.2021

(red/dpa). Ein Scheidungsantrag aus dem Ausland kann in Deutschland nicht über WhatsApp zugestellt werden. Jedenfalls ist er dann nicht „ordnungsgemäß mitgeteilt“.

Die Deutsche und der Kanadier hatten in Kanada geheiratet. Nach der Trennung kehrte die Frau nach Deutschland zurück. Der Mann beantragte in Kanada die Scheidung. Der Scheidungsantrag wurde der Frau über WhatsApp zugestellt. Dies ist nach kanadischem Recht möglich.

Die Frau habe, so erklärte der Mann, daraufhin auch geantwortet, sich aber inhaltlich nicht geäußert. Die Scheidung sei dann ausgesprochen worden und nun rechtskräftig.

Das deutsche Gericht wies den Antrag auf Anerkennung des kanadischen Scheidungsurteils zurück. Der Scheidungsantrag sei der Frau nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden.

Keine Auslandszustellung eines Scheidungsantrags über WhatsApp
Eine Auslandszustellung könne in Deutschland nicht über WhatsApp erfolgen. Erweiternden Regelungen im Haager Übereinkommen über Zustellung von Schriftstücken im Ausland habe Deutschland widersprochen.

Es spiele keine Rolle, dass die Frau den Antrag tatsächlich erhalten habe und rechtzeitig ihre Rechte hätten wahrnehmen können. Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung setze sowohl die rechtzeitige als auch die ordnungsgemäße Zustellung voraus. Daher sei es auch unerheblich, dass die Frau kein Rechtsmittel gegen das Scheidungsurteil eingelegt habe.

Oberlandesgericht Frankfurt/M. am 22. November 2021 (AZ: 28 VA 1/21)