Beschlüsse Scheidung

Kindergeld kann als Einkommen der Eltern gewertet werden

29.04.2016

Celle/Berlin (red/dpa). Verfügt ein Kind über Vermögen, kann das Kindergeld, das die Eltern erhalten, auf deren Arbeitslosengeld-Anspruch angerechnet werden.  

Die Eltern der Kinder bezogen Grundsicherungsleistungen. Eines ihrer Kinder hatte allerdings Vermögen und daher keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Das Kindergeld, das die Eltern für dieses Kind erhielten, betrachtete das zuständige Jobcenter daher als Einkommen der Eltern. Dadurch hatten sie einen niedrigeren Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die Eltern wollten das nicht akzeptieren und gingen vor Gericht. Sie waren der Meinung, das Kind benötige das Kindergeld selbst für seinen Unterhalt. Es stehe der Bedarfsgemeinschaft, also der Familie, nicht zur Verfügung.

Die Richter gaben dem Jobcenter Recht. Kindergeld und die Grundsicherung für Arbeitsuchende hätten grundsätzlich dieselbe Aufgabe: die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Vor diesem Hintergrund könne das Kindergeld bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II angerechnet werden. Dies gelte nicht nur dann, wenn das Kind ebenso wie seine Eltern bedürftig ist. Das Kindergeld mindere auch dann den Bedarf seiner Eltern, wenn das Kind vermögend sei und daher selbst keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen habe.

Die Richter machten den Unterschied zwischen Unterhaltsrecht und Sozialrecht deutlich: Zwar müsse der Unterhaltspflichtige seinem Kind auch dann Unterhalt zahlen, wenn dieses vermögend sei. Bei der Berechnung des zu gewährenden Existenzminimums – eine sozialrechtliche Frage – verhalte es sich jedoch anders: Es bleibe bei der Anrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen der Eltern.