Beschlüsse Scheidung

Mehr Rechte für ledige Väter

03.11.2009

Väter unehelicher Kinder sollen mehr Rechte bekommen. Die jetzige Regelung in Deutschland diskriminiere unverheiratete Väter gegenüber Müttern in europarechtswidriger Weise, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil vom 3. Dezember 2009 (Beschwerde-Nr. 22028/04) und stärkte damit einem Singlevater in seinem Kampf um Mitspracherechte bei seiner 14jährigen Tochter den Rücken.

Bisher kannte man die Situation zumeist anders herum: Bei unehelichen Kindern will die Mutter den Vater zwingen, Kontakt mit dem Kind zu halten und Unterhalt zu zahlen. Sogar ersteres wird teilweise von Vätern aus den unterschiedlichsten Gründen abgelehnt, manchmal auch, weil diese noch eine andere Familie haben. Seit einigen Jahren gibt es aber immer mehr Väter, die mit der Mutter ihrer Kinder nicht verheiratet sind, aber trotz Trennung Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen. Dies ist in Deutschland nicht einfach. Bisher kann in Deutschland die Mutter allein entscheiden, ob sie das alleinige Sorgerecht will. Lehnt sie ein gemeinsames Sorgerecht ab, hat der Vater kaum eine Chance. So auch in diesem Fall, in welchem die deutschen Richter gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hatten.

Die Möglichkeit der Ausübung der gemeinsamen Sorge von unverheirateten Eltern wurde 1998 mit der Kindschaftsrechtsreform eingeführt, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern. Damals war man noch davon ausgegangen, dass es nicht sinnvoll sei, ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu erzwingen. Der EuGH sah in diesem Fall eine Diskriminierung. Ausgehend von der Beurteilung dieses Einzelfalls – nicht des abstrakten Gesetzes – kam er zu der Auffassung, dass der Vater von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hatten, anders behandelt worden sei als eine Mutter oder als ein verheirateter Vater. Dies werteten die Straßburger Richter als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieses Urteil setzt den Gesetzgeber in Zugzwang, da ein Staat, dem eine Grundrechtsverletzung nachgewiesen wird, dafür Sorge tragen muss, dass sich ein derartiger Fall nicht wiederholt. Das Bundesjustizministerium wird eine Debatte über gesetzgeberische Änderungen führen.