Beschlüsse Scheidung

Mutter entscheidet über Beschneidung der Söhne alleine

03.11.2014

(red/dpa). Sind sich die geschiedenen Eltern hinsichtlich der religiösen Erziehung der Kinder uneins, kann zumindest die Entscheidung über die Beschneidung der Söhne allein der Mutter übertragen werden. Dies entspricht dem Kindeswohl am besten, entschied das Amtsgericht in Düsseldorf. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht ist die Übertragung sämtlicher Entscheidungen zur religiösen Erziehung auf die Mutter allerdings nicht erforderlich.

Entscheidung über Beschneidung bei gemeinsamem Sorgerecht

Die geschiedenen Eltern haben zwei Söhne und für sie das gemeinsame Sorgerecht. Zwischen den Eltern bestand Uneinigkeit hinsichtlich der Beschneidung der Söhne. Der muslimische Vater wollte sie, die Mutter dagegen lehnte sie ab, da sie die Kinder bisher im christlichen Glauben erzogen hatte. Nachdem der Vater in zwei Telefonaten angedroht hatte, die Kinder beschneiden zu lassen, wandte sich die Mutter im Eilverfahren an das Gericht.

Wegen Kindeswohl Übertragung der Entscheidung auf die Mutter

Die Mutter bekam vom Gericht Recht. Es entspreche dem Wohl der Kinder, dass sie die Entscheidung über die Beschneidung treffe. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Mutter Hauptkontaktperson ist und die Kinder – wie ursprünglich zwischen den Eltern vereinbart – bisher christlich erzogen wurden. Eine Beschneidung sei unumkehrbar, so dass es dem Kindeswohl entspreche, wenn die Mutter darüber entscheide. Allerdings sei es bei der gemeinsamen Sorge nicht erforderlich, dass sämtliche Entscheidungen zur religiösen Erziehung der Mutter übertragen werden, so das Gericht.

Amtsgericht Düsseldorf am 7. April 2014 (Az: 269 F 58/14)