Beschlüsse Scheidung

Nachname des Kinds: Betroffener Elternteil muss Änderung zustimmen

04.08.2020

(red/dpa). Trennung und Scheidung der Eltern können für die Kinder in vielerlei Hinsicht Konsequenzen nach sich ziehen. Auch der eigene Nachname kann zur Debatte stehen.

Nach der Scheidung seiner Eltern lebte der Junge zunächst bei seiner Mutter, deren Nachnamen er auch trägt. Dann wechselte er in den Haushalt seines Vaters. Er lebt jetzt mit ihm und dessen neuer Ehefrau zusammen. Der Vater wollte, dass sein Sohn nun auch seinen Nachnamen tragen würde. Er meinte unter anderem, dies sei für den Jungen einfacher in der Schule.

Das Gericht lehnte in erster Instanz eine so genannte Einbenennung jedoch ab. Als das Gericht in der zweiten Instanz signalisierte, es werde ebenso entscheiden, zog der Mann seine Beschwerde zurück.

Einbenennung: Neuer Nachname nur, wenn für Kindeswohl nötig
Die erforderliche Zustimmung der Mutter könne hier nicht gerichtlich ersetzt werden, so das Oberlandesgericht. Das sei nur möglich, wenn der neue Nachname für das Wohl des Kinds erforderlich sei. Die Einbenennung müsse unverzichtbar sein, um konkret drohende Schäden von dem Kind abzuwenden. Das sei etwa dann der Fall, wenn der unterschiedliche Name das Kind psychisch stark belaste. Grundsätzlich scheide sie aber aus, wenn wie hier zwischen dem Kind und dem Elternteil, dessen Zustimmung ersetzt werden solle, eine tragfähige Beziehung bestehe.

Oberlandesgericht Oldenburg am 12. November 2019 (AZ: 3 UF 145/19)