Beschlüsse Scheidung

Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigen-Adoption

21.09.2015

(red/dpa). Ein Erwachsener kann nicht ohne Weiteres adoptiert werden. Es muss klar sein, dass sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickeln kann. Hauptzweck einer Adoption ist, dass ein soziales Familienband und eine auf Dauer angelegte Bereitschaft entsteht, sich gegenseitig Beistand zu gewähren.

Tante möchte Neffen adoptieren

Eine Frau wollte ihren Neffen adoptieren. Dieser ist bereits volljährig und lebt noch in einem intakten Verhältnis bei seinen Eltern. Die Frau besitzt einen Gesellschaftsanteil an einem Möbelgeschäft, der mindestens 200.000 Euro wert ist.

Keine Adoption bei fehlendem Eltern-Kind-Verhältnis

Der Antrag auf Adoption wurde in zwei Instanzen abgelehnt. Für das Gericht war es nicht erwiesen, dass sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickeln könnte. Im Zentrum einer so genannten Kindesannahme müssten aber familienbezogene Motive stehen. Daran gebe es hier begründete Zweifel. Der Neffe lebe nach wie vor bei seinen Eltern und habe ein ungestörtes und intaktes Verhältnis zu ihnen. Zwar dürften bei einer Adoption auch wirtschaftliche Gründe hinzutreten, sie dürften aber nicht ausschlaggebend sein. Hier spielten die wirtschaftlichen Motive jedoch eine wichtige Rolle. Es gehe auch um die erheblich geringere Steuerlast, wenn ein Kind und nicht ein Neffe erbe.

Oberlandesgericht Stuttgart am 3. Juli 2014 (AZ: 11 UF 316/13)