Beschlüsse Scheidung

Vater hat Anspruch auf Kostenerstattung für USA-Reise zum Kind

24.11.2010

Die Ausübung des Umgangsrechts mit dem eigenen Kind gehört zu den persönlichen Grundbedürfnissen von Vater oder Mutter. Ein Elternteil, das Leistungen zur Grundsicherung erhält, hat daher auch Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine USA-Reise zum dort lebenden Kind. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Der Vater eines sechsjährigen Kindes, das bei seiner Mutter in Kalifornien lebte, wollte dieses besuchen. Er bezog Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vom Träger der Grundsicherung forderte er die Übernahme der Kosten für die Reise.

Mit Recht, wie die Richter des Landessozialgerichts entschieden. Der Träger sei zur vorläufigen Übernahme der Kosten für Flug und Unterkunft in Höhe von rund 900 Euro für einen fünftägigen Aufenthalt einmal im Quartal verpflichtet. Dem Vater werde so die Ausübung seines Umgangsrechtes mit seinem Sohn ermöglicht. Das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils sei verfassungsrechtlich geschützt und habe einen hohen Rang. Die sich aus dem Umgangsrecht des Vaters ergebenden Kosten gehörten dementsprechend zu den persönlichen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens, so die Richter. Außerdem stellten sie einen laufenden Bedarf dar, da das Umgangsrecht auf eine dauerhafte Aufrechterhaltung einer nahen Beziehung zum Kind ausgelegt sei.

Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. November 2010

(Az: L 1 SO 133/10 B ER)